Der Nachhaltigkeitsbericht 2023 ist verfügbar.
Der Jahresbericht 2023 ist verfügbar.
Der Stiftungsrat hat im Dezember 2023 diverse Beschlüsse gefasst.
Weitere Informationen
Berufliche Vorsorge
Verzinsung Altersguthaben im Jahr 2023 mit 2,25 %
Es ist uns eine Freude anzukünden, dass der Stiftungsrat beschlossen hat, die obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben per 31. Dezember 2023 mit 2,25 % zu verzinsen. Dies entspricht einer Zusatzverzinsung von 1,25 % gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz von 1.00 %.
Von der Zusatzverzinsung profitieren sämtliche, per 31. Dezember 2023, aktiv versicherten Personen. Die Zinsgutschrift wird mit der ordentlichen Verzinsung im Rahmen der Kontoabschlüsse Ende 2023 den Versicherten auf dem Alterskonto gutgeschrieben.
ÖKK Berufliche Vorsorge
Der Stiftungsrat
Chur, im Dezember 2023
Der Stiftungsrat hat folgenden Zinsbeschluss gefasst:
Berufliche Vorsorge
Verzinsung Altersguthaben im Jahr 2022 mit 1,50 %
Es ist uns eine Freude anzukünden, dass der Stiftungsrat beschlossen hat, die obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben per 31. Dezember 2022 mit 1,50 % zu verzinsen. Dies entspricht einer Zusatz-verzinsung von 0,50 % gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz von 1.00 %. Trotz schwierigem Anlageumfeld kann die ÖKK Berufliche Vorsorge ihren aktiven Versicherten eine Mehrverzinsung gewähren.
Von der Zusatzverzinsung profitieren sämtliche, per 31. Dezember 2022, aktiv versicherten Personen. Die Zinsgutschrift wird mit der ordentlichen Verzinsung im Rahmen der Kontoabschlüsse Ende 2022 den Versicherten auf dem Alterskonto gutgeschrieben.
Der Stiftungsrat hat das Rahmenreglement per 01.01.2023 überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen finden Sie im entsprechenden Dokument.
Das Rahmenreglement gültig ab 2023 kann unter Broschüren, Formulare und AVBs abgerufen werden.
Im Jahr 2001 wurde die heutige Sammelstiftung unter dem Namen ÖKK BVG-Sammelstiftung als Gemeinschaftswerk der damaligen ÖKK Basel und ÖKK Kranken und Unfallversicherung AG gegründet. Per 1. Januar 2008 wurde aus ÖKK Basel neu Sympany und in der Folge wurde die Sammelstiftung auf den heutigen Namen Loyalis BVG-Sammelstiftung umbenannt.
Seit dem Jahr 2018 ist ÖKK alleinige Vertriebspartnerin ihrer Sammelstiftung. Der Stiftungsrat der Loyalis BVG-Sammelstiftung hat nach einer gründlichen Analyse beschlossen, den Namen des Rechtsträgers von Loyalis BVG-Sammelstiftung ab Dezember 2022 auf ÖKK Berufliche Vorsorge abzuändern und so weiter zur Stärkung der Bekanntheit ihrer Sammelstiftung beizutragen.
Da es sich lediglich um eine Namensänderung des Rechtsträgers handelt, sind sämtliche Verträge und Vereinbarungen weiterhin gültig.
Die ÖKK Berufliche Vorsorge blickt auf ein sehr erfolgreiches 20. Geschäftsjahr zurück. Die folgenden Kennzahlen und Informationen zeigen Ihnen, dass die Loyalis für die Zukunft gerüstet ist und Sie auf die richtige Partnerin für die Berufliche Vorsorge setzen.
Der Stiftungsrat hat im Dezember 2021 diverse Beschlüsse gefasst.
Weitere Informationen
Der Reglementsnachtrag zur IVG-Revision tritt per 01.01.2022 in Kraft.