Medikamentenkosten
Damit die Kosten für ein Medikament von der Grundversicherung übernommen werden (abzüglich Franchise und Selbstbehalt), muss es auf folgenden Listen aufgeführt sein:
- Spezialitätenliste (SL): Diese Liste zeigt auf, welche Originalpräparate und Generika von der Grundversicherung vergütet werden. Sie werden aber nur bezahlt, wenn sie von einer ärztlichen Fachperson mit entsprechendem Fähigkeitsausweis verschrieben werden.
- Arzneimittelliste mit Tarif (ALT): Diese Liste umfasst Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe, die in Apotheken zu speziellen Rezepturen kombiniert werden.
Verordnet die ärztliche Fachperson ein Medikament, das nicht kassenpflichtig ist, übernimmt die Zusatzversicherung ÖKK START 90 Prozent der Kosten (bis maximal 20'000 Franken pro Jahr).
Das Medikament muss vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen und darf nicht auf der ÖKK-Negativliste aufgeführt sein.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Präparat ausschliesslich der Heilungsanwendung dient. Komfort- und Lifestyle-Produkte fallen nicht darunter.
Die Entwicklung eines neuen Medikaments ist bis zu seiner Zulassung mit hohen Kosten verbunden. Damit die Herstellerfirmen diese Kosten wieder ausgleichen können, werden die Medikamente mit einem Patent von bis zu 20 Jahren geschützt. Aus diesem Grund sind neue Medikamente in der Regel sehr teuer.
Medikamentenarten
Rezeptpflichtige Medikamente verordnet in der Regel eine ärztliche Fachperson oder ein*e Apotheker*in. Die Verschreibungspflicht dient zu Ihrem Schutz und unmässigen Nebenwirkungen. Weiter verhindert die Verschreibungspflicht den Medikamentenmissbrauch.
Rezeptfreie Medikamente können Sie ohne ärztliche Verordnung direkt in der Apotheke beziehen. Allerdings müssen Sie rezeptfreie Medikamente selbst bezahlen.
Generika (Einzahl Generikum) sind Nachahmerpräparate. Diese werden unter einem anderen Namen als die Originalpräparate verkauft, enthalten aber die gleichen Wirkstoffe. Generika sind in der Regel günstiger als die Originalpräparate.
Medikamentenbezug
Wenn Sie bei ÖKK versichert sind, haben Sie zwei Möglichkeiten Ihre Medikamente zu beziehen: