Wie muss ich als Arbeitgeber meine Mitarbeiter versichern?
Gemäss dem Schweizerischen Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) müssen alle Mitarbeiter gegen Unfälle und deren Folgen versichert sein. Weiter ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich um die berufliche Vorsorge seiner Angestellten zu kümmern. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt vor, dass alle Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigen, einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein müssen.
Wie muss ich mich als Unternehmer selbst versichern?
Das hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Grundsätzlich gelten Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften für die Versicherungen als selbstständig Erwerbende. Sie sind damit nicht Angestellte und selbst für ihre Unfallversicherung und berufliche Vorsorge verantwortlich. Inhaber von Aktiengesellschaften oder GmbH sind gleichzeitig ihre eigenen Angestellten. Für die Sozialversicherungen gelten sie als unselbstständig Erwerbende. Sie zahlen Pensionskassenbeiträge und sind über die Firma gegen die finanziellen Folgen von Unfällen versichert, wie die anderen Mitarbeiter auch.
Muss ich eine Erwerbsausfallversicherung abschliessen?
Die Erwerbsausfallversicherung ist nicht obligatorisch, aber empfehlenswert. Das Obligationenrecht schreibt bei unfall- oder krankheitsbedingtem Ausfall, Mutter- oder Vaterschaft eines Mitarbeiters nämlich eine Lohnfortzahlungspflicht vor. Sind Sie als Arbeitgeber nicht gegen Erwerbsausfall versichert, müssen Sie die Lohnfortzahlung aus der eigenen Tasche bezahlen. Mit einer Erwerbsausfallversicherung erstattet Ihnen der Versicherer – je nach Vereinbarung – diese Kosten oder Teile davon zurück. Auch wenn Sie selbst krank sind, erhalten Sie mit der Erwerbsausfallversicherung ein Krankentaggeld.
Welche Versicherungslösungen bietet mir ÖKK?
Mit ÖKK BERUFLICHE VORSORGE, der ÖKK UNFALLVERSICHERUNG und der ÖKK ERWERBSAUSFALLVERSICHERUNG deckt ÖKK die wichtigsten Versicherungen für Unternehmer ab. Dank verschiedener Zusatzangebote findet sich für jede Firma die ideale Versicherungslösung.
Was kann ich tun, wenn ich meinen Mitarbeitern mehr als den obligatorischen Versicherungsschutz bieten möchte?
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter über die normale Unfallversicherung hinaus versichern möchten, bietet sich die ÖKK UNFALL-ZUSATZVERSICHERUNG an. Sie beinhaltet unter anderem die Behandlung in der privaten Spitalabteilung, bis zu 100 Prozent Lohnfortzahlung schon ab dem ersten Tag und versichert Überschusslöhne über 126 000 bis zu 250 000 Franken. In der ÖKK ERWERBSAUSFALLVERSICHRUNG können Sie für Ihre Mitarbeitenden zusätzliche Deckungen für Mutter- oder Vaterschaft versichern. In der ÖKK BERUFLICHE VORSORGE haben Sie die Möglichkeit, für Ihre Mitarbeitenden oder Kader optimale individuelle Leistungspläne zu versichern.
Wie kann ich Krankheitsfällen im Betrieb vorbeugen?
Es lohnt sich, in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu investieren. ÖKK bietet Workshops und Vorträge zum Thema an, um in Ihrem Unternehmen über die Bedeutung genügender Bewegung, gesunder Ernährung und von Ergonomie zu informieren. Viele Absenzen in Ihrem Unternehmen verursachen hohe Kosten. ÖKK bietet Massnahmen im Absenzmanagement, damit Sie Ihre Absenzkosten senken können. Trifft ein Leistungsfall ein, hilft ÖKK mit dem kostenlosen Case Management bei der Wiedereingliederung betroffener Mitarbeiter ins Berufsleben.
Wie muss ich vorgehen, wenn ein Leistungsfall eintritt?
Über die Online-Leistungsmeldung ÖKK SUNET ONLINE können Sie Unfälle, Krankheiten und Mutterschaften ganz einfach online melden. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und sicher, die Leistungsabwicklung rasch und unkompliziert. Sie können Leistungsfälle auch direkt Ihrem ÖKK Berater melden.