Die Grundversicherung übernimmt in einer normalen Schwangerschaft die Kosten für sieben Routineuntersuchungen (ohne Franchise und Selbstbehalt), davon zwei Ultraschall-Untersuchungen. Dabei wird zum Beispiel durch Messung des Kopfdurchmessers oder der Scheitel-Steiss-Länge überprüft, ob sich das Kind normal entwickelt. Auf Wunsch der werdenden Eltern besteht für sie zudem die Möglichkeit, mit Hilfe von Tests bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft nach Hinweisen zu suchen, ob beim Ungeborenen möglicherweise eine Chromosomenstörung vorliegt.
Grundversicherung bei ÖKK
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Mögliche vorgeburtliche Tests im Überblick
Untersuchung | Zeitpunkt | Details | Kostenübernahme |
---|---|---|---|
11. – 14. SSW | Nicht-invasiv, Untersuchung der Nackenfalte mittels Ultraschall | Grundversicherung | |
Ab 10. SSW | Nicht-invasiv, Bluttest bei der Mutter | Grundversicherung, sofern im Ersttrimester-Test ein erhöhtes Risiko erkannt wurde | |
14.-18. SSW | Invasiv, Entnahme von Fruchtwasser oder von Gewebe aus dem Mutterkuchen | Grundversicherung, sofern im NIPT ein erhöhtes Risiko erkannt wurde | |
Ab 19. SSW | Nicht-invasiv, Untersuchung der Organe mittels Ultraschall | Grundversicherung |
Der Ersttrimester-Test
Zwischen dem Beginn der 11. und dem Ende der 14. Schwangerschaftswoche kann der Ersttrimester-Test durchgeführt werden. Die Fruchtblase wird bei dieser Untersuchung nicht beschädigt, es handelt sich also um eine nicht-invasive Methode. Mittels Ultraschalls wird die Nackenfalte des ungeborenen Kindes untersucht. Daraus können sich Hinweise auf eine Chromosomenstörung, zum Beispiel das Downsyndrom, die sogenannte Trisomie 21, ergeben. Zusätzliche werden im Blut der Mutter die Konzentration des Proteins PAPP-A und des Hormons Beta-HCG bestimmt werden. Sind diese Konzentrationen erhöht und berücksichtigt man das Alter der Mutter, kann dies einen Hinweis auf eine Fehlbildung beim Fötus geben. Die Ergebnisse des Ersttrimester-Tests sind allerdings nur als persönliche Risiko-Abschätzung anzusehen und bilden keine Diagnose.
Wer trägt die Kosten für den Ersttrimester-Test?
Die Kosten für den Ersttrimester-Test werden vollumfänglich von der Grundversicherung übernommen.
Nicht-invasiver pränataler Test (NIPT)
Auf Wunsch kann bereits ab der 10. Schwangerschaftswoche im Blut einer schwangeren Frau nachgewiesen werden, ob beim ungeborenen Kind eine Auffälligkeit der Chromosomen vorliegt. In der Regel wird diese Untersuchung allerdings erst nach dem Ersttrimester-Test durchgeführt. Dazu wird der Schwangeren ohne Risiko für das Kind Blut abgenommen. Die Ergebnisse eines NIPT sind, im Gegensatz zum Ersttrimester-Test, sehr genau und liegen für Trisomie 18 und Trisomie 21 bei fast 100 Prozent.
Wer trägt die Kosten für den NIPT?
Der NIPT wird von der Grundversicherung vergütet, wenn vorgängig ein Ersttrimester-Test durchgeführt wurde und dieser ein erhöhtes Risiko für Trisomie ausweist.
Fruchtwasserpunktion und Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen
Weist der Ersttrimester-Test ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenstörung beim ungeborenen Kind aus, so wird Schwangeren angeboten, eine Fruchtwasseruntersuchung – eine sogenannte Amniozentese – durchzuführen. Hierbei handelt es sich, im Gegensatz zum Ersttrimester-Test, um eine invasive Methode. Das heisst, dass mittels einer dünnen Nadel, die durch die Bauchwand in die Fruchtblase eingeführt wird, eine Fruchtwasserprobe entnommen wird. Heute ist allerdings die Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen, eine sogenannte Chorionzottenbiopsie, geläufiger. Durchgeführt werden kann die Chorionzottenbiopsie bereits ab der 10. Schwangerschaftswoche, die Fruchtwasserpunktion findet in der Regel ab der 14. Woche auf Wunsch statt. Die Fruchtwasserpunktion birgt ein geringes Risiko für eine Fehlgeburt von 0,5 bis 1 Prozent.
Wer trägt die Kosten für eine Fruchtwasserpunktion beziehungsweise die Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen?
Die Kosten der invasiven Pränataldiagnostik werden von der Grundversicherung dann übernommen, wenn der NIPT ein erhöhtes Risiko auf eine Trisomie anzeigt.
Organ-Screening
Der zweite, sogenannte grosse Ultraschall, wird ab der 19. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Hierbei werden der Kopfdurchmesser, Brustumfang und die Länge des Babys bestimmt. Zudem wird angeschaut, ob sich die Organe normal entwickeln. Das ist insofern wichtig, dass sich früh erkannte Fehlbildungen mittlerweile gut behandeln lassen. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich meist auch das Geschlecht des Kindes bestimmen.
Wer trägt die Kosten für das Organ-Screening?
Das Organ-Screening im Rahmen des zweiten grossen Ultraschalls ist Teil der Routineuntersuchungen. Daher werden die Kosten vollumfänglich von der Grundversicherung übernommen.
Podcast mit dem Bündner Spitzenchirurgen Martin Meuli
Es war der 20. Dezember 2010, als dem Bündner Spitzenchirurg Martin Meuli die Sensation gelang: Als einer der weltweit ersten Chirurgen schnitt er im Kinderspital Zürich den Bauch einer schwangeren Frau auf und operierte ein ungeborenes Kind erfolgreich an seinem offenen Rücken.