Jedes Jahr erhebt der Bund sogenannte Lenkungsabgaben auf umweltbelastende Stoffe. Diese Abgabe soll den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen und schädlichen Gasen fördern. Die Einnahmen bleiben nicht beim Bund, sondern werden an die Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Dieser Betrag wird allen Bürger*innen von der Prämienrechnung bei der Police abgezogen. Die Rückverteilung der Umweltabgaben via Krankenversicherung ist der einfachste Weg, da alle Bürger*innen in der Schweiz eine Grundversicherung haben.
Rückverteilung der CO2-Abgabe
Der eine Teil des Geldes stammt aus der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas. Diese Energieträger verursachen einen bedeutenden Teil der klimaschädigenden CO2-Emissionen in der Schweiz. Die Erträge aus der Lenkungsabgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Der andere Teil basiert auf der VOC-Abgabe (flüchtige organische Verbindungen, engl.: Volatile organic compounds). Diese Mittel werden zum Beispiel für die Reinigung von Metallen oder Farben und Lacken eingesetzt. Sie sind mitverantwortlich für die hohen Ozonwerte im Sommer.
Beides sind Lenkungsabgaben zum Schutz des Klimas, unserer Gesundheit und der Umwelt. Die CO2-Abgabe verteuert den Preis der fossilen Brennstoffe und setzt damit einen Anreiz zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler Energieträger wie beispielsweise Holz. Die VOC-Abgabe hat zum Ziel, dass sparsamer mit Lösungsmitteln umgegangen wird und somit die hohen Ozonwerte bekämpft werden. Dies dient unserer Gesundheit.
Nein, es ist eine Rückverteilung. Die VOC-Abgaben werden vollumfänglich an die Bevölkerung rückverteilt. Die CO2-Abgaben gehen an die Wirtschaft und die Bevölkerung. Dazu wird ein weiterer Teil der CO2-Abgabe dafür eingesetzt, dass Gebäude klimafreundlicher werden und nachhaltige Technologien unterstützt werden.
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