Sehen und gesehen werden – das ist insbesondere im Strassenverkehr wichtig. Was für Autos bereits seit 2014 Standard ist, wird nun auch für E-Bikes eingeführt. Ab April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Damit will das Bundesamt für Strassen ASTRA E-Bikes im Verkehr sichtbarer machen und Unfälle vermeiden.
Welche E-Bikes betrifft die Änderung?
Alle E-Bikes. City-E-Bikes sowie schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h sind in der Regel bereits mit Front- und Rücklichtern ausgestattet. Sportliche E-Bikes, also E-Mountainbikes, -Rennvelos und -Gravel, werden hingegen meist ohne Beleuchtung verkauft. Besitzerinnen und Besitzer solcher Fahrräder müssen also nachrüsten.
Welche Lichter sind zulässig?
Die Verordnung enthält keine Vorgaben, wie die Lichter angebracht werden müssen. Neben fix montierten Lichtern sind also auch abnehmbare mit Silikon- oder Gummibändern möglich. Wichtig ist aber, dass die Lichter am E-Bike und nicht an der Fahrerin oder dem Fahrer befestigt sind.
Muss ich auch tagsüber das Rücklicht eingeschaltet haben?
Gemäss Angaben des Bundesamts für Strassen ASTRA muss bei guten Sichtverhältnissen tagsüber nur das Frontlicht eingeschaltet sein. Das Rücklicht muss aber vorhanden sein. Bei schlechten Sichtverhältnissen oder wenn es dunkel ist, müssen beide Lichter brennen.
Muss ich auch auf dem Trail mit Licht fahren?
Ja, denn die entsprechende Verordnung hält fest, dass die neue Pflicht für E-Bikes auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt. Eine Verkehrsfläche ist öffentlich, wenn sie nicht ausschliesslich für private Zwecke genutzt wird. Somit gilt auch ein Waldweg oder ein Trail als öffentliche Verkehrsfläche. Auch hier muss also tagsüber das Licht eingeschaltet sein.
Was passiert, wenn ich auf meinem E-Bike ohne Licht erwischt werde?
Wer gegen die neue Regelung verstösst, muss mit einer Busse von 20 Franken rechnen.
Tachopflicht ab April 2024
Das revidierte Gesetz enthält eine weitere Änderung für E-Bikes: Ab April 2024 dürfen schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h nur noch verkauft werden, wenn sie mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sind. Ziel ist es, dass auch E-Bikes die Höchstgeschwindigkeiten einhalten, gerade in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen. Personen, die bereits ein solches schnelles E-Bike besitzen, haben bis zum 1. April 2027 Zeit, an ihrem Bike einen Geschwindigkeitsmesser anzubringen.
Podcast Allegra auf dem E-Bike
Fabio Nay spricht mit der ersten E-Mountainbike Weltmeisterin Nathalie Schneitter über nötige Skills, für wen E-Bikes geeignet sind und wie viel die Sportart kostet. Jetzt reinhören