Ob Sie erst einen Kinderwunsch hegen oder bereits einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand halten: Eltern werden ist mit viel Freude, aber auch Ängsten verbunden. Umso wichtiger, dass Sie sich frühzeitig Gedanken um Ihren Versicherungsschutz machen.
In der Grundversicherung sind bereits einige Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft enthalten. Die Zusatzversicherung ÖKK ELTERN enthält wertvolle Ergänzungen.
Vor der Geburt
Kinderwunsch
Sie wünschen sich ein Kind? Dann setzen Sie sich frühzeitig mit Versicherungsthemen auseinander. So vermeiden Sie Deckungslücken. Denn die Änderung des Leistungsumfangs, zum Beispiel in halbprivat oder privat, ist zwar auch dann noch möglich, wenn Sie bereits schwanger sind. Sie gilt dann aber nur für Leistungen infolge von Krankheit oder Unfall, aufgrund der Karenzfrist aber nicht für Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft.
Beim Abschluss von Zusatzversicherungen für Schwangerschaft und Mutterschaft, bei uns ist das ÖKK ELTERN, gilt eine Karenzfrist. Das heisst, Sie können erst nach einer bestimmten Frist Leistungen beziehen. Wann die Karenzfrist zu laufen beginnt, hängt davon ab, ob Sie a) bereits bei einer anderen Krankenversicherung einen Zusatz für Schwangerschaft und Mutterschaft abgeschlossen haben oder ob Sie b) noch nie eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Ob Sie schon ein ähnliches Produkt bei einem anderen Versicherer haben (a) oder eine solche Zusatzversicherung ganz neu abschliessen möchten (b) – das Vorgehen ist das gleiche: Sie stellen einen normalen Antrag für ÖKK ELTERN. Wir prüfen den Antrag und wenn alles in Ordnung ist, schicken wir Ihnen den Versicherungsvertrag zu. Sie unterschreiben diesen und erhalten von uns wiederum die Aufnahmebestätigung. Im Fall a) läuft die Karenzfrist (360 Tage) ab dem Datum der Aufnahmebestätigung. Im Fall b) beginnt die Karenzfrist (360 Tage) dann, wenn Ihr neuer Versicherungsvertrag zu laufen beginnt. Wenn Sie innerhalb von ÖKK vom Vorgängerprodukt ÖKK FAMILY zu ÖKK ELTERN wechseln, entfällt die Karenzfrist.
Kontrolluntersuchungen
Im Verlauf einer normalen Schwangerschaft sind insgesamt sieben ärztliche Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschallkontrollen vollumfänglich in den Leistungen der Grundversicherung eingeschlossen. Eine Fruchtwasseruntersuchung wird für Schwangere ab dem 35. Lebensjahr übernommen. Zudem übernehmen wir auch die Kosten für Ihre erste Kontrolluntersuchung nach der Geburt.Franchise und Selbstbehalt entfallen bei diesen Mutterschaftsleistungen, die in der Grundversicherung enthalten sind. Wichtig ist, dass Ihr Arzt auf der Rechnung den Vermerk «Mutterschaft» anbringt. Ebenfalls entfällt die Kostenbeteiligung bei jeglichen medizinischen Leistungen und Pflegeleistungen infolge Krankheit zwischen der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit der achten Woche nach der Geburt.
Geburtsvorbereitungskurse
Sind Sie bei ÖKK grundversichert, ist ein Beitrag von 150 Franken an Geburtsvorbereitungskurse bei anerkannten Hebammen eingeschlossen. Aus der Zusatzversicherung ÖKK ELTERN erhalten Sie zusätzlich 200 Franken.
Vorgeburtliche Anmeldung
Denn auch wenn man es sich immer anders wünscht, kommt leider nicht jedes Kind gesund zur Welt. Durch die vorgeburtliche Anmeldung ist Ihrem Kind die Aufnahme in die nachfolgenden Zusatzversicherungen garantiert, ohne dass Sie Gesundheitsfragen beantworten müssen, die zu einer Leistungseinschränkung führen können:
Nach der Geburt haben Sie drei Monate Zeit, Ihr Baby bei einer Krankenversicherung anzumelden. Wir empfehlen Ihnen aber, Ihr ungeborenes Kind bereits einige Monate vor der Geburt zu versichern.
- ÖKK START
Die essenzielle Zusatzversicherung - ÖKK SMILE
Die Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen - ÖKK NATUR MINI oder MIDI
Zusatzversicherung für Alternativmedizin - ÖKK PRÄVENTION
Zusatzversicherung für Ihre Gesundheitsvorsorge - ÖKK SPITAL PRIVAT UNFALL
Zusatz für private Abteilung weltweit bei Unfall - ÖKK RISIKOKAPITAL UNFALL oder KRANKHEIT
Ihr finanzieller Schutz bei Invalidität oder Tod
Die vorbehaltlose Aufnahme ist bis spätestens einen Monat nach Geburt möglich und gilt rückwirkend ab dem Tag der Geburt. So stellen Sie sicher, dass Ihr Baby bereits vor der Geburt über einen optimalen Versicherungsschutz verfügt und ohne Vorbehalte in die Zusatzversicherung aufgenommen wird.
Wieder zu Hause
Haushaltshilfe
Wenn Sie Ihr Baby im Spital geboren haben und danach zu Hause Unterstützung benötigen, leistet ÖKK Beiträge an die ärztlich verordnete Haushaltshilfe. Wenn Sie in der Zusatzversicherung ÖKK ELTERN versichert sind, sind es bis 60 Franken pro Tag, maximal 600 Franken. Nach einer Hausgeburt oder einer ambulanten Geburt beträgt der Beitrag bis 60 Franken pro Tag, maximal 840 Franken.
Stillen
Sind Sie in der Zusatzversicherung ÖKK ELTERN versichert, bezahlt Ihnen ÖKK nach einer Stillzeit von zehn Wochen ein Stillgeld von 150 Franken. Um das Stillgeld zu erhalten, müssen Sie ein Stillgeldformular ausfüllen und von Ihrem Arzt oder Ärztin, der Hebamme oder von Ihrem Mütterberatenden bestätigen lassen. Laden Sie hier das Stillgeldformular herunter.
Über die Grundversicherung werden Ihnen drei Stillberatungen vergütet. Wenn Sie eine Milchpumpe mieten oder kaufen möchten, so werden Ihnen die Tarife gemäss Gesetz (Mittel- und Gegenständeliste des Bundesamtes für Gesundheit) vergütet.
Familienrabatt
Kinder bis 18 Jahre erhalten 50 Prozent Familienrabatt auf die folgenden Zusatzversicherungen:
ÖKK SPITAL (FLEX MINI, FLEX, HALBPRIVAT, PRIVAT, GLOBAL)
ÖKK NATUR (MINI, MIDI, PLUS)
Für Jugendliche zwischen 19 und 25 Jahren reduziert sich der Rabatt auf 20 Prozent.
Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil und das Kind schliessen bei ÖKK die Grundversicherung ÖKK BASIS, die Zusatzversicherung ÖKK START und eine der oben genannten Versicherungen ab.
Leistungen von ÖKK zu Schwangerschaft und Mutterschaft im Überblick
Bei Mutterschaftsleistungen bezahlen Sie keine Kostenbeteiligung – also keine Franchise und keinen Selbstbehalt. Komplikationen von der ersten bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche gelten hingegen als Krankheit, weshalb die Kostenbeteiligung während diesem Zeitraum bestehen bleiben. Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt müssen Sie sich bei Komplikationen oder bei Krankheit nicht an den Behandlungskosten beteiligen.
Leistung | Grundversicherung | ÖKK START | ÖKK ELTERN |
---|---|---|---|
Kontrolluntersuchungen | Normale Schwangerschaft: Sieben Vorsorgeuntersuchungen mit zwei Ultraschallkontrollen und Laboranalysen, erste Kontrolluntersuchung nach der Geburt Risikoschwangerschaft: Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen | - | - |
Medikamente, Mittel und Gegenstände * | Übernahme ab der 13. Schwangerschaftswoche gemäss gesetzlicher Verpflichtung | Nichtpflichtmedikamente: 90% bis CHF 20'000 pro Kalenderjahr | - |
Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik | CHF 150, nur Geburtsvorbereitung bei Hebammen | - | Zusätzlich CHF 200 pro Schwangerschaft |
Entbindung im Spital oder Geburtshaus ** | Allgemeine Abteilung in einem Vertragsspital oder anerkannten Geburtshaus, das auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt ist. Keine freie Arztwahl. Der Spitalaufenthalt des Babys zusammen mit der Mutter wird von der Krankenkasse der Mutter übernommen, ebenfalls ohne Franchise, Selbstbehalt oder Beitrag an die Kosten eines Aufenthalts im Spital. Benötigt das Neugeborene jedoch eine Spitalbehandlung wegen Krankheit, zahlt die Krankenkasse des Kindes und es fällt die Kostenbeteiligung des Selbstbehalts an | Allgemeine Abteilung schweizweit. Keine freie Arztwahl. | - |
Geburt in einem anerkannten Geburtshaus, das nicht auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist | - | - | 90%, bis CHF 1’000 pro Geburt |
Familienzimmer bei Geburt im Spital (Listen- oder Vertragsspital) | - | - | CHF 200 pro Tag |
Rooming-in *** | - | - | CHF 150 pro Tag |
Haushaltshilfe nach Spitalgeburt (mit ärztlicher Verordnung) | - | CHF 40 pro Tag, bis CHF 400 pro Kalenderjahr | CHF 60 pro Tag, bis CHF 600 pro Kalenderjahr (In Ergänzung zu den Leistungen von ÖKK START) |
Haushaltshilfe nach Hausgeburt oder ambulanter Geburt (mit ärztlicher Verordnung) | - | CHF 40 pro Tag, bis CHF 400 pro Kalenderjahr | CHF 60 pro Tag, bis CHF 840 pro Kalenderjahr (In Ergänzung zu den Leistungen von ÖKK START) |
Nachsorge durch Hebamme | Während den ersten 56 Tagen nach der Geburt. Nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt: höchstens 16 Hausbesuche. In allen übrigen Fällen: höchstens 10 Hausbesuche | - | - |
Stillberatung | Drei Stillberatungen | - | - |
Stillgeld | - | - | CHF 150 pro Kind |
* Alternativmedizinische Behandlungen und natürliche Heilmittel, sofern Sie ÖKK NATUR abgeschlossen haben
** Mit einer zusätzlichen Spitalversicherung geniessen Sie mehr Privatsphäre sowie freie Arztwahl. Wenn Sie nur grundversichert sind, können Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin bei der Niederkunft nicht beliebig wählen
*** Mitnahme oder Begleitung des Kindes über Nacht, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
Massgebend für die Leistungsausrichtung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von ÖKK LIVE.