Wohin sende ich den Rückforderungsbeleg, wenn ich die Rechnung selbst bezahlt habe?
Den Rückforderungsbeleg oder die Originalrechnung senden Sie an Ihre ÖKK Agentur. Oder noch einfacher geht es mit dem Kundenportal myÖKK.
Mit der myÖKK App können Sie die Rechnungen und Belege direkt einsenden. Danach bekommen Sie die Kosten abzüglich der Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) zurückerstattet.
myÖKK App – einfach, schnell und übersichtlich
Muss ich eine Arzt- oder Spitalrechnung zuerst selbst bezahlen und dann an ÖKK senden oder umgekehrt?
Wenn die Rechnung auf Sie ausgestellt ist, müssen Sie die Rechnung bezahlen. Senden Sie ÖKK so schnell wie möglich den Rückforderungsbeleg oder die Originalrechnung.
Wir empfehlen Ihnen, die Rechnung erst dann zu bezahlen, wenn Sie von uns die Rückerstattung erhalten haben. Damit helfen Sie uns, gegen überhöhte Rechnungen von Leistungserbringern (ärztliche Fachpersonen, Spitäler, usw.) vorzugehen. Und so können wir gemeinsam verhindern, dass Sie mehr bezahlen als nötig.
Falls wir noch keine Kontoverbindung von Ihnen haben, geben Sie uns bitte ein Bank- oder Postkonto an.
Woran kann es liegen, dass ÖKK meine Rechnung noch nicht bezahlt hat?
Vom Rechnungsbetrag wird zuerst Ihre Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) abgezogen, und zwar so lange, bis Ihre Beteiligung komplett bezahlt ist. Wenn der Rechnungsbetrag kleiner ist als Ihre Jahresfranchise, erhalten Sie keine Rückerstattung, sondern lediglich eine Abrechnungsübersicht. Dort sehen Sie, dass der Rechnungsbetrag bereits von der Franchise abgezogen wurde und wie hoch Ihre restliche Jahresfranchise ist.
Ich habe meine Grund- und Zusatzversicherungen jeweils bei unterschiedlichen Krankenversicherungen. Wie rechne ich mit zwei Versicherungen ab?
- Machen Sie eine Kopie der Arzt- oder Spitalrechnung.
- Senden Sie die Originalrechnung an die Krankenversicherung, bei welcher Sie die obligatorische Grundversicherung haben.
- Die Krankenversicherung rechnet Ihnen die Leistungen aus der Grundversicherung ab.
- Vergleichen Sie die erhaltene Leistungsabrechnung mit Ihrer Arzt- oder Spitalrechnung.
- Sind Leistungen aus der Grundversicherung nicht übernommen worden, senden Sie die Kopie der Rechnung und die Kopie der Leistungsabrechnung an die Krankenversicherung, bei welcher Sie die Zusatzversicherungen haben.
- Werden Leistungen aus einer Zusatzversicherung übernommen, rechnet das Krankenversicherungsunternehmen diese ab und Sie erhalten wiederum eine Leistungsabrechnung.
Wie kontrolliere ich meine Arzt- und Spitalrechnung?
Wer Rechnungen von ärztlichen und therapeutischen Fachpersonen oder von einem Spital kontrollieren will, versteht als Laie oft nur Bahnhof. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Codes entziffern können.
1 Vergütungsart
TG steht für «Tiers garant»: Sie bezahlen die Rechnung und schicken den Rückforderungsbeleg ihrer Krankenversicherung.
TP steht für «Tiers payant»: Die Rechnungen gehen direkt an ihre Krankenversicherung. Sie erhalten nur die Leistungsabrechnung. Als Versicherungsnehmer*in steht Ihnen eine Rechnungskopie vom Leistungserbringer zu, wenn dieser in TP abrechnet.
2 Diagnose
Die Diagnose versteckt sich im sogenannten «Tessiner Code» oder dem «ICD-10» und gibt nur ein sehr breit gefasstes Krankheitsbild an.
3 Datum
Waren Sie an diesem Tag in Behandlung? Achtung: Auch telefonische Konsultationen werden verrechnet und ebenso weitere Leistungen, die in Abwesenheit des Patienten (z.B. Aktenstudium) geschehen.
4 Tarif
Die Leistungen werden in unterschiedliche Tarife unterteilt.
Am häufigsten sind die Ziffern 001 für ärztliche Leistungen, 402 für Medikamente und 317 für Laboranalysen.
5 Pflichtleistungscodes (P)
Bei 1 übernimmt die Grundversicherung die Kosten (PFL = Pflichtleistung), bei 0 nicht (NPFL = Nicht-Pflichtleistung).