Gleitschirm fliegen, Downhillbiken, Freeclimben – es muss nicht gleich Basejumpen oder Tauchen in grosser Tiefe sein, dass Versicherer von einer Risikosportart sprechen. Auch das anspruchsvolle Wandern in den Bergen gilt heute als Risikosport.
Es ist schnell passiert: Ein verstauchter Knöchel in unwegsamem Gelände und schon muss der unglückliche Wanderer den Rückweg ins Tal mit dem Rettungshelikopter antreten – eine teure Angelegenheit, weil die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Was viele nicht wissen: Bergwandern zählt unter gewissen Umständen seit bald zehn Jahren auch zu den Risikosportarten. Und zum Beispiel auch das Skifahren abseits der markierten Pisten ist als Risikosport eingestuft. Was heisst das für Sie als Sportlerin oder Sportler und welche Konsequenzen können für Sie im Hinblick auf Ihre Versicherung entstehen? Wir haben die Antworten zusammengetragen.
Welche Betätigungen gelten als Risikosportarten?
Versicherungen unterscheiden zwischen Sportarten, die an sich gefährlich sind und das Risiko nicht auf ein vernünftiges Mass reduziert werden kann (absolute Wagnisse) und solchen, die bei fahrlässigem Verhalten gefährlich werden können (relative Wagnisse). Die beiden Listen sind nicht abschliessend.
Zu den sogenannten absoluten Wagnissen, also Sportarten, die an sich gefährlich sind, gehören:
- Autocross-, Berg-, Rundstrecken-, Stockcarrennen inkl. Training; Auto-Rally-Geschwindigkeitsprüfungen; Autofahren auf Rennstrecken, ausgenommen Fahrsicherheitskurse
- Kart-Fahren: Rennen und Training mit Fahrzeugen, die Geschwindigkeiten von über 100 km/h zulassen
- Base-Jumping
- Fullcontact-Wettkämpfe (bspw. Boxwettkämpfe)
- Bewusstes Zertrümmern von Glas
- Karate extrem (Zertrümmern von Back- oder Ziegelsteinen oder dicken Brettern mit Handkante, Kopf oder Fuss)
- Motocrossrennen inkl. Training auf der Rennstrecke
- Motorbootrennen inkl. Training
- Motorradrennen inkl. Training und Motorradfahren auf einer Rennstrecke (ausgenommen Fahrsicherheitskurse)
- Abfahrtsrennen mit Mountainbikes inkl. Training auf der Rennstrecke (sogenanntes Downhill-Biking)
- Bike-Sprünge mit akrobatischen Einlagen (z.B. Salti) Drehungen um die eigene Achse, Hände vom Lenker oder Füsse von den Pedalen nehmen)
- Quadrennen inkl. Training
- Rollbrettabfahrten, sofern wettkampfmässig oder auf Geschwindigkeit betrieben
- Schneemotorrad-Rennen (Snow-Cross) inkl. Training
- Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten
- Speedflying
- Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern
- Hydrospeed/Riverboogie (Wildwasserfahrt bäuchlings auf Schwimmbob liegend)
Andere Aktivitäten mit vergleichbarem Risiko gelten ebenfalls als absolute Wagnisse.
Der Versicherer unterscheidet zum anderen die sogenannten relativen Wagnisse. Das sind Sportarten, die gefährlich werden können, wenn man sich fahrlässig verhält. Die Risiken könnten sich aber eigentlich auf ein vernünftiges Mass reduzieren lassen. Dazu gehören:
- Bergsteigen, Klettern oder Schneesportaktivitäten abseits markierter Pisten, bei schwerwiegender Missachtung der üblichen Gebote (ungenügender Ausrüstung, Erfahrung oder bei schlechtem Wetter, etc.)
- Gleitschirm- und Hängegleiterfliegen bei sehr ungünstigen Windbedingungen
Andere Aktivitäten, bei denen die objektiv grossen Risiken nicht auf ein vertretbares Mass herabgesetzt wurden, gelten ebenfalls als relative Wagnisse.
Welche Versicherung bezahlt bei einem Unfall und wie viel?
Sportunfälle sind grundsätzlich über die obligatorische Unfallversicherung gedeckt. Meistens sind Nichtberufsunfälle in der Versicherung durch den Arbeitgeber enthalten, wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche in angestelltem Verhältnis arbeiten. Sind Sie selbständig oder nicht berufstätig, sollten Sie die Unfallversicherung in die Police Ihres Krankenversicherers einschliessen lassen.
Brechen Sie sich nun beim Fussballspielen den Knöchel oder stürzen Sie mit dem Velo, übernimmt also die Unfallversicherung die Kosten. Sind Sie hingegen ein absolutes Wagnis eingegangen – haben zum Beispiel an einem Downhill-Rennen mit dem Mountainbike teilgenommen – oder haben sich fahrlässig verhalten und sind damit ein relatives Wagnis eingegangen – haben zum Beispiel beim Snowboarden die markierte Piste verlassen und sich im Tiefschnee das Bein gebrochen –, dann müssen Sie mit einer Leistungskürzung von bis zu 50 Prozent rechnen. Haben Sie besonders fahrlässig gehandelt, kann Ihnen der Versicherer die Leistung sogar komplett verweigern – Sie müssen also alle Kosten selbst tragen. Werden Sie aufgrund einer fahrlässigen Handlung invalid, kann Ihnen der Versicherer die Rente kürzen.
Wie kann ich hohe Kosten vermeiden?
Wollen Sie nicht auf Risikosport verzichten, sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten. Bei einzelnen Anbietern gibt es die Möglichkeit, gegen einen Prämienaufschlag den Versicherungsschutz zu erweitern oder eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschliessen.
ÖKK bietet Firmen eine freiwillige Unfallzusatzversicherung an, die Mitarbeitende auch gegen die finanziellen Folgen von Sonderrisiken absichert. Allerdings handelt es sich dabei um Kollektivversicherungen. Wenn Sie nicht über Ihren Arbeitgeber gegen Sonderrisiken versichert sind, müssen Sie bei einem privaten Anbieter anfragen.
Was passiert, wenn ich nicht mich selbst, sondern jemand anderen verletze?
Kommen bei einem Sportunfall, den Sie verursacht haben, noch weitere Personen zu Schaden, dann springt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein.
So vermeiden Sie Sportunfälle
Sie reizt das Abenteuer und Sie suchen den Nervenkitzel? Wenn Sie Risikosportarten ausführen und sich extrem verausgaben, heisst das keineswegs, dass Sie lebensmüde sind. Das Risiko bewusst einzugehen, um es zu beherrschen, gehört dazu. Genauso wie eine gute Vorbereitung und die richtige Schutzausrüstung.
Tipps zur Unfallvermeidung:
- Vorbereitendes Training
- Realistische Selbsteinschätzung
- Gute Ausrüstung, regelmässig kontrollieren
- Sorgfältige Prüfung der Umgebung und der Bedingungen
- Im Zweifelsfall Rückzug