Welchen Versicherungsschutz habe ich während meines Militärdienstes?
Wenn Sie Militärdienst leisten, sind Sie automatisch über die Militärversicherung des Bundes grundversichert. Sind Sie an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen im Dienst, können Sie für diese Zeit Ihre Versicherungsdeckung der Grundversicherung bei uns unterbrechen. Die Kopie Ihres Marschbefehls stellen Sie uns bitte mindestens acht Wochen vor Dienstbeginn per Post oder eingescannt per E-Mail zu. Für den angegebenen Zeitraum bezahlen Sie dann keine Grundversicherungsprämien.
Wenn Sie an weniger als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst leisten, werden die Leistungen ebenfalls über die Militärversicherung übernommen, es besteht jedoch keine Möglichkeit, die Grundversicherung zu sistieren. Die Rechnungen von Leistungserbringern (z.B. eines Arztes) senden Sie während Ihres Dienstes an die Militärversicherung. Die Militärversicherung verrechnet Ihnen weder Franchise noch Selbstbehalt, Ihre Grundversicherung läuft normal weiter.
An wen sende ich meine Leistungsabrechnungen während meines Militärdienstes?
Die Militärversicherung rechnet mit den Leistungserbringern wie Ärzten, Spitälern oder Physiotherapeuten direkt ab. Die Leistungsabrechnungen senden Sie bitte in jedem Fall an die Militärversicherung – auch dann, wenn Sie an weniger als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst geleistet haben und Ihre Grundversicherung bei ÖKK nicht unterbrochen haben.
Muss ich auch bei der Militärversicherung eine Kostenbeteiligung bezahlen?
Nein, die Militärversicherung stellt Ihnen keine Kostenbeteiligung wie Franchise oder Selbstbehalt in Rechnung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechnungen für Leistungsbezüge während Ihres Diensts an die Militärversicherung senden.
Welcher Versicherer steht hinter der Militärversicherung?
Die SUVA Versicherung führt im Auftrag des Bundes die Militärversicherung.
Weitere Informationen finden Sie bei der Suva
Welche Personen sind über die Militärversicherung versichert?
Versichert ist, wer Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst leistet. Aber auch, wer an der Aushebung, ausserdienstlichen Schiessübungen, Einsätzen des Schweizerischen Korps für humanitären Hilfe und an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes im Ausland teilnimmt.
Leisten Sie Berufs- und Zeitmilitär im Bundesdienst? Dann sind Sie bei keinem Krankenversicherer grundversichert. Die Versicherungsdeckung für Krankheit und Unfall wird über die Militärversicherung gewährleistet und die Prämien sind direkt der Militärversicherung zu bezahlen. Auf Wunsch kann die Grundversicherung bei der Militärversicherung nach der Pensionierung weitergeführt werden.
Wann und wofür bin ich über die Militärversicherung versichert?
Versichert sind Sie während der ganzen Dauer des Militär-, Zivilschutz oder Zivildienstes, auf dem Hin- und Rückweg sowie im allgemeinen und persönlichen Urlaub.
Leistungen
Gedeckt sind alle Unfälle und Krankheiten sowie deren wirtschaftliche Folgen, mindestens im Umfang des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Die Militärversicherung übernimmt Kosten für Hilfsmittel, Reise-, Transport- und Rettungskosten sowie Eingliederungsmassnahmen. Sie bezahlt aber auch Taggeld, Renten und Abfindungen oder vergütet Integritäts- und Hilflosen-Entschädigungen.
Sofern Sie während des Militärurlaubs einer Erwerbstätigkeit nachgehen und verunfallen, fällt die Leistungspflicht auf die zuständige Unfallversicherung des Arbeitsgebers und nicht auf die Militärversicherung.
Es gibt Leistungen, die in der Militärversicherung besser versichert sind als in der gesetzlichen Grundversicherung. Dies trifft beispielsweise auf die Kostenübernahme von Verletzungen oder Erkrankungen eines paarigen Organes (z.B. Augen) zu. Denn die Militärversicherung übernimmt auch die Kosten eines Folgeschadens des zweiten Organs, auch wenn sich dieser nach dem Dienst zuträgt. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der ersten Schädigung, die sich während dem Militärdienst ereignet haben muss.
Spitalaufenthalt
Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt die Militärversicherung die Kosten für die allgemeine Abteilung. Zusätzliche Leistungen, wie z.B. halbprivate Spitalabteilung, sind über eine allenfalls vorhandene Zusatzversicherung bei ÖKK gedeckt. Senden Sie Ihre Rechnungen daher bitte an die Militärversicherung und an ÖKK.