Fallen Mitarbeitende aufgrund Krankheit, Mutter- oder Vaterschaft länger aus, sichert eine Krankentaggeldversicherung (zum Beispiel die ÖKK ERWERBSAUSFALLVERISCHERUNG) den Lohn ab. Im Gegensatz zur obligatorischen Unfallversicherung ist die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz für Unternehmen freiwillig. Trotzdem schliesst ein Grossteil der KMU eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ab. Diese gibt finanzielle Sicherheit – für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.
ÖKK auf Rang 1 in der Kategorie «Fristen und Leistungen»
Das VZ VermögensZentrum analysiert jedes Jahr die Leistungen gemäss den allgemeinen Vertragsbedingungen AVB. Die untersuchten Deckungen der zahlreichen Versicherungen wurden in zwei Kategorien eingeteilt. Die erste Kategorie umfasst die Fristen und Leistungen. In der zweiten Kategorie hat das VZ VermögensZentrum diverse Punkte rund um das Arbeitsverhältnis und die Vertragsbedingungen geprüft.
In der Kategorie «Fristen und Leistungen» schafft es die Taggeldversicherung von ÖKK mit 20 Punkten auf den erste Rang des Punkte-Ratings. Die volle Punktzahl erhält ÖKK bei der Leistungserschöpfung, den Familienzulagen und beim Lohnnachgenuss (Erklärung der Leistungen).
Quote
«Die ÖKK bietet das attraktivste Gesamtpaket im Bereich der Fristen und Leistungen gemäss den Standarddeckungen der AVBs an.»
Auch in der zweiten Kategorie «Arbeitsverhältnis und Vertragsbedingungen» schneidet ÖKK sehr gut ab. In dieser Kategorie untersuchte das VZ die Leistungen rund um Auslandaufenthalte, die temporäre Anstellung, unbezahlter Urlaub und den Verzicht auf das Kündigungsrecht.
ÖKK mit idealer Schadenquote
Die Schadenquote ist bei der Krankentaggeldversicherung ein gewichtiger Indikator für die künftige Prämienentwicklung. Die Versicherer streben eine Schadenquote von 70 bis 75 Prozent an. Zwischen 2020 und 2022 betrug die Schadenquote der 15 grössten Schweizer Versicherer im Schnitt 84 Prozent. Gemäss dem VZ liegt nur ÖKK im angestrebten grünen Bereich.
Taggeld-Leistungen kurz erklärt
Die Leistungserschöpfung ist die maximale Leistungsdauer (730 Tage).
Familienzulagen sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. ÖKK leistet diese Zulagen ebenfalls bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit.
Hinterbliebene haben bei ÖKK nach dem Tod der*des Arbeitnehmenden Anspruch auf weitere Lohnzahlungen. Die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (Unterstützungspflicht).
ÖKK gewährt Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs. Der Lohnausfall wird erst ab Wiedereintritt entschädigt.
Die Versicherung gilt weltweit mit Ausnahmen, die in den AVB aufgeführt sind.
Die Arbeitsunfähigkeit ist spätestens fünf Tage nach Ablauf der Wartefrist schriftlich mittels Krankheitsanzeige zu melden.
Die Wartefrist beginnt an dem Tag, an dem nach ärztlicher Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit einsetzt, frühestens jedoch drei Tage vor der ersten ärztlichen Behandlung. Ohne gegenteilige Vereinbarung werden die Wartefristen für jeden Krankheitsfall oder Unfall neu bestimmt.
ÖKK verzichtet auf das Recht, im Leistungsfall zu kündigen. Dieser Verzicht gibt den Versicherungsnehmenden Sicherheit.
Prävention und Case-Management gewinnt an Bedeutung
Die krankheits- und unfallbedingten Absenzen haben in den letzten Jahren zugenommen (Zahlen VZ: Von 2.9 Prozent (2010) auf 3.9 Prozent (2023)). Damit sich Ausfälle von Mitarbeitenden nicht zu Langzeitabsenzen entwickeln, bietet ÖKK Case Management an. Die Case Manger*innen begleiten die erkrankten Mitarbeitenden, dass diese rasch und nachhaltig wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden.
Für Unternehmen, die bei ÖKK versichert sind, ist das Case Management eine kostenlose Dienstleistung.
Informationen zur VZ-Studie
Das VZ VermögensZentrum ist ein führender unabhängiger Finanzdienstleister in der Schweiz. Gemäss VZ ist das Ziel der vorliegenden Studie, den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden einen Überblick über den gesamten Markt zu geben.