Schliessen Sie einen neuen Vertrag bei ÖKK ab? Oder wechseln Sie Ihre Zusatzversicherungen? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um Ihre Krankenversicherung unkompliziert abzuschliessen, zu wechseln oder zu kündigen.
Vertragsabschluss
Wie muss ich vorgehen, um einen Versicherungsvertrag abzuschliessen?
Sie möchten sich bei ÖKK versichern lassen? Mit wenigen Schritten können Sie Ihre Krankenversicherung einfach unkompliziert wechseln.
Ob bei einer persönlichen Beratung oder mit unserem virtuellen Assistenten im Prämienrechner – wir unterstützen Sie gerne dabei, eine für Ihre aktuelle Lebenslage massgeschneiderte Versicherungslösung zusammenzustellen. Wir bieten eine breite Palette an Grundversicherungen und Zusatzversicherungen.Mit dem Prämienrechner von ÖKK können Sie Ihre persönliche Prämie schnell und unkompliziert berechnen und eine Offerte bestellen.
Sie können die gewünschten Versicherungen per Brief, Mail oder direkt online abschliessen. Beim Abschluss von Zusatzversicherungen müssen Sie einige Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten (Gesundheitserklärung). Unsere definitive Aufnahmebestätigung erhalten Sie per Mail oder Post von uns.
Wir übernehmen die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung gerne für Sie. Senden Sie das ausgefüllte Kündigungsformular bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist an privatkunden@oekk.ch oder an
ÖKK
Bahnhofstrasse 13
Postfach
7302 Landquart
WICHTIG: Beachten Sie die Kündigungsfristen Ihrer bisherigen Krankenversicherung und kündigen Sie Ihre bestehende Versicherung, insbesondere die Zusatzversicherungen, erst nach Erhalt unserer Aufnahmebestätigung. Sie erhalten von uns ein vorgedrucktes Kündigungsformular.
Gesundheitserklärung und Police
Sobald Ihre bisherige Versicherung die Kündigung Ihrer Grundversicherung bestätigt hat, erhalten Sie von uns die Police.
Wenn Sie eine oder mehrere Zusatzversicherungen abschliessen, wird zunächst Ihre Gesundheitserklärung geprüft. Diese besteht aus einem Fragebogen mit verschiedenen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und ist Bestandteil jedes Versicherungsantrags für Zusatzversicherungen. Anhand der Gesundheitserklärung schätzt die Krankenversicherung das Risiko ein, das sie eingeht, wenn eine Person in eine bestimmte Zusatzversicherung aufgenommen wird. Bei schlechtem Gesundheitszustand kann der Abschluss einer Zusatzversicherung abgelehnt oder bei einem bestehenden Leiden ein Vorbehalt ausgesprochen werden. Die Police erhalten Sie nach dem Aufnahmeentscheid.
Versicherungswechsel
Wann und wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?
Wollen Sie Ihre Krankenversicherung zu ÖKK wechseln, gelten dieselben Schritte wie bei einem Vertragsabschluss.
Eine neu abgeschlossene Grundversicherung ist meist ab Anfang des neuen Jahres gültig. Bei einer Franchise von 300 Franken (0 Franken bei Kindern) kann die Grundversicherung auch auf Mitte Jahr gewechselt werden. In diesem Fall ist die neue Krankenversicherung ab dem 1. Juli gültig. Neu abgeschlossene Zusatzversicherungen sind immer ab Anfang des neuen Jahres gültig.
Reichen Sie Ihren Versicherungsantrag rechtzeitig ein. So erhalten Sie Ihre Aufnahmebestätigung früh genug, um Ihre bestehende Krankenversicherung zu kündigen.
Falls Sie Ihre Krankenversicherung von ÖKK zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, gelten die untenstehenden Kündigungsfristen. Nehmen Sie für einen Wechsel bitte Kontakt mit der für Sie zuständigen Agentur auf.
Kündigung
Wann und wie kann ich meine Versicherung kündigen?
Wenn Sie den Anbieter von Zusatzversicherungen oder Ihre Grundversicherung wechseln oder kündigen möchten, müssen Sie die entsprechenden Fristen einhalten. Welches Datum für Sie relevant ist, sehen Sie in der folgenden Übersicht.
Kündigungsfristen der Grundversicherung
Kündigungsdatum | Kündigungsfrist generell | Kündigungsfrist bei Mitteilung der Prämie im Herbst | |
---|---|---|---|
bei ordentlicher Franchise* mit freier Arztwahl | per 30. Juni oder 31. Dezember | per 31. März oder 30. September (3 Monate) | per 30. November (1 Monat) |
bei wählbarer Franchise oder Hausarztmodell | per 31. Dezember | per 30. September (3 Monate) | per 30. November (1 Monat) |
* Franchise von 300 Franken bzw. 0 Franken bei Kindern
Das Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (KVG). Kündigungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich sowie frist- und termingerecht erfolgen. Massgebend ist das Datum des Kündigungseingangs beim Versicherer und nicht das Datum des Poststempels. Zu Beweiszwecken wird deshalb eine Kündigung per Einschreiben empfohlen.
Kündigungsfrist der Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen können per 31. Dezember gekündigt werden. Ihre Kündigung kann schriftlich oder in anderer, digitaler Textform erfolgen, etwa per Mail. Bei ÖKK gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten (per 30. September), auch bei einem Mehrjahresvertrag. Massgebend ist das Datum des Kündigungseingangs bei ÖKK und nicht das Datum des Poststempels.
Bei einer Prämienanpassung verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 30 Tage. Detaillierte Angaben zu Kündigungsterminen und -fristen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Warten Sie mit der Kündigung Ihrer bestehenden Zusatzversicherung, bis Ihre neue Krankenversicherung schriftlich bestätigt hat, dass sie Sie vorbehaltlos in die gewünschte Zusatzversicherung aufnimmt.
Kündigung bei ÖKK
Schade, dass sie ÖKK verlassen wollen. Nehmen Sie für eine Kündigung bitte mit der für Sie zuständigen Agentur Kontakt auf.