Ein Vermieter, der bereits zum zweiten Mal im Jahr die Miete für das Ladenlokal erhöht. Ein Zulieferer, der einen Liefertermin versäumt und dadurch hohe Folgekosten verursacht. Ist das rechtens? Diese Frage ist für Laien oft nur schwer zu beantworten. Denn wie bemerkte Goethe treffend? «Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit mehr, sie zu übertreten.».
Glücklich ist, wer in solchen Situationen den Telefonhörer in die Hand nehmen und einen juristischen Profi um Rat fragen kann. Genau diesen Service bietet ÖKK ab sofort allen Neukunden einer Erwerbsausfallversicherung – und zwar kostenlos. Bei bestehenden Kunden wird die «telefonische Rechtsauskunft» in den Leistungskatalog aufgenommen, sobald die Police im Zuge der regelmässigen Anpassungen erneuert wird. Dann erhalten auch sie professionelle Unterstützung bei Rechtsfragen, die ihren Betrieb betreffen. Gerade kleinere Firmen, die sich keinen eigenen Hausjuristen leisten, werden an diesem Service ihre Freude haben. Grössere Betriebe mit eigener Rechtsabteilung oder festem Rechtsbeistand werden es schätzen, rasch und unkompliziert eine juristische Zweitmeinung einholen zu können.
Umfassende Rechtsberatung
Die «telefonische Rechtsauskunft» ist zwar thematisch weit gefasst, kann bei der Behandlung eines juristischen Falles jedoch nicht in die Tiefe gehen. Ist ein Rechtsfall komplex und Akteneinsicht erforderlich, empfiehlt sich eine persönliche Beratung. Deshalb bietet ÖKK gemeinsam mit der Coop Rechtsschutz AG drei weitere günstige und leistungsstarke Produkte im Bereich Rechtsschutz an: «Rechtsberatung», «Arbeitsrechtsschutz» sowie die Kombination von beiden.
Die «Rechtsberatung» umfasst wie die «telefonische Rechtsauskunft» sämtliche juristischen Fachgebiete, jedoch geht sie weiter. Bei Aussicht auf Erfolg werden für die Versicherten bis zu drei Rechtsfälle pro Jahr begutachtet, besprochen und beurteilt – bis hin zu einer Erstintervention wie eine juristische Stellungnahme oder ein juristisches Anschreiben der Gegenpartei. Zudem können externe Fachjuristen zur Fallanalyse beigezogen werden.
Wenn nötig bis vor Gericht
Noch einen Schritt weiter – wenn nötig bis vor Gericht – geht der Leistungsumfang des Produktes «Arbeitsrechtsschutz». Ein Mitarbeitender will am Jahresende einen Bonus einklagen, den er nicht verdient? Kommt es zum juristischen Streitfall, übernimmt die Versicherung bis zu 500'000 Franken der Kosten für Anwälte, Mediatoren und Experten, der Gerichts- und Verfahrenskosten sowie der Prozessentschädigungen. Im Gegensatz zur «Rechtsberatung» greift der Versicherungsschutz beim Produkt «Arbeitsrechtsschutz» jedoch nur in arbeitsrechtlichen Streitfällen.
Unkompliziert, clever und kostengünstig sind die Rechtsschutzversicherungen von ÖKK. Wer das Preis-Leistungs-Verhältnis zusätzlich optimieren will, hat noch einen letzten Hebel in der Hand: das Kombipaket «Rechtsberatung & Arbeitsrechtsschutz».
ÖKK Rechtsschutz: Drei Praxisbeispiele
Beispiel «Telefonische Rechtsauskunft»
Die Firma Süss beschäftigt Teilzeitmitarbeitende. Als einer wegen eines Unfalls lange auszufallen droht, fragt die Firma Coop Rechtsschutz an, ob in diesem Fall eine Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR gilt. Die Experten von Coop Rechtsschutz verweisen auf die gesetzlichen Bestimmungen und bejahen in diesem Fall die Unterstellung.
Beispiel «Rechtsberatung»
Die Firma Sparmal möchte vom tiefen Referenzzinssatz profitieren. Sie fragt Coop Rechtsschutz an, ob und wie eine Mietzinsreduktion zu erreichen ist. Ein Spezialist von Coop Rechtsschutz oder ein externer Experte prüft den Mietvertrag, gibt eine Empfehlung ab und setzt ein Schreiben an die Vermieterschaft auf.
Beispiel «Arbeitsrechtsschutz»
Die Firma Schauweg wird von einer Mitarbeiterin wegen Mobbing verklagt. Coop Rechtsschutz klärt die Firma über ihre Pflichten zum Schutz vor Mobbing auf. Danach nimmt sie Verhandlungen mit der Gegenpartei auf, um eine gütliche Einigung zu finden. Als die Mitarbeiterin auf einer gerichtlichen Beurteilung beharrt, wird ein spezialisierter externer Rechtsanwalt hinzugezogen, dessen Kosten die Versicherung trägt.