Was ist eine Karenzfrist?
Die Karenzfrist oder auch Karenzzeit ist der Zeitraum, in dem Sie nach Abschluss einer Versicherung noch keine Leistungen aus der abgeschlossenen Versicherung beziehen können.
Übersicht Karenzfristen bei ÖKK (PDF)
Karenzfristen gelten bei ÖKK in folgenden Lebenslagen.
Schwangerschaft und Mutterschaft
Beim Abschluss einer der unten genannten Zusatzversicherungen (ohne gleichwertige Vorversicherung) gilt für sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschaft eine Karenzfrist von 360 Tagen ab Vertragsbeginn.
Falls Sie bereits bei Ihrem Vorversicherer eine gleichwertige Versicherung hatten, gilt die Karenzfrist ab der Vertragsbestätigung.
Beim Abschluss einer Taggeldversicherung beträgt die Karenzfrist für Mutterschaftstaggeld 270 Tage.
Zusatzversicherungen mit Karenzfrist:
- Die essenzielle Grundlage: ÖKK START
- Mehr Komfort und Privatsphäre im Spital: ÖKK SPITAL
- Alternativmedizin und Brillen: ÖKK NATUR PLUS
- Schwangerschaft und Elternschaft: ÖKK ELTERN
Zahnbehandlungen
Beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung ÖKK SMILE gelten zwei unterschiedliche Karenzfristen:
- Zwölf Monate bei prothetischen Versorgungen wie Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähnen, Stumpfaufbauten sowie Apparaturen zur Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen inkl. entsprechender Provisorien, Reparaturen und der dazugehörenden zahnärztlichen Behandlungen und Kontrollen.
- Sechs Monate bei allen übrigen Behandlungen wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen.
Falls Sie bereits bei Ihrem Vorversicherer eine gleichwertige Versicherung hatten, gilt die Karenzfrist für Zahnbehandlungen ab der Vertragsbestätigung.
Leistungen für Prophylaxe und Kontrolle unterliegen keiner Karenzzeit.
Beim Abschluss der Zusatzversicherung ÖKK START gilt für kieferorthopädische Behandlungen eine Karenzfrist von drei Jahren.
Augenlaserbehandlung
Beim Abschluss der Zusatzversicherung ÖKK NATUR PLUS gilt für die Kostenübernahme einer Augenlaserbehandlung eine Wartefrist von drei Jahren.