Richard Patt, bald kann die Südostschweizer Bevölkerung das elektronische Patientendossier eröffnen. Freuen Sie sich?
Und wie! Wir haben intensiv auf diesen Schritt hingearbeitet; die Südostschweiz gilt schweizweit als Vorreiterin. So weit wie hier ist man mit dem EPD sonst nur in einigen Kantonen der Romandie und im Kanton Aargau. Unter den Mitarbeitenden des Kantonsspitals Graubünden sowie anderer Spitäler und Kliniken der Südostschweiz hat man übrigens schon im Sommer mit der Einführung begonnen.
Warum in den Spitälern?
Weil wir so das EPD in einem kontrollierten Umfeld einführen und seine Technik und Organisation testen und optimieren konnten. Ab November dürfen dann alle Personen der Südostschweiz ein EPD eröffnen. Die Betonung liegt auf «dürfen» – niemand muss.
Eine persönliche und hochsichere Ablage für die eigenen Gesundheitsdokumente. Diese sind im EPD jederzeit und überall per Computer, Tablet oder Handy für die Inhaberin oder den Inhaber sowie für berechtigte Personen einsehbar. Es braucht einzig eine sichere Internetverbindung.
Zu den wichtigsten gehört, dass die Patientin oder der Patient die Hoheit über die eigenen behandlungsrelevanten Dokumente gewinnt. Sie oder er hat nun den Überblick und die Kontrolle darüber und kann bei Behandlungen oder Operationen kompetenter mitentscheiden. Auch in Notfällen ist man mit einem EPD im Vorteil: Fachpersonen erfahren im EPD relevante, allenfalls sogar lebensrettende Gesundheitsinformationen – auch ohne explizites Zugriffsrecht.
Ja, absolut. Im Normalfall entscheidet immer die Patientin oder der Patient, wer Zugriff auf das EPD erhält. Angehörige oder auch das Gesundheits- personal brauchen also ein explizites Zugriffsrecht. Krankenversicherungen haben übrigens keine Einsicht ins EPD, das ist gesetzlich so geregelt.
Spitäler und Kliniken sind von Gesetzes wegen verpflichtet, behandlungsrelevante Dokumente, zum Beispiel Austrittsberichte, im EPD abzulegen. Die Patientin oder der Patient kann das EPD auch selbst mit medizinischen Dokumenten füllen, zum Beispiel mit Angaben zu Allergien, dem Blutgruppen- oder Impfausweis, einer Medikationsliste oder einer Patientenverfügung.
Bisher haben sich fast ausschliesslich Spitäler ans EPD angeschlossen – auch weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Für ambulante Leistungs- erbringende wie Hausarztpraxen, Apotheken und Spitex ist die Teilnahme am EPD freiwillig. Wer also die medizinischen Dokumente des Hausarztes oder der Hausärztin im EPD ablegen möchte, muss dies – vorerst zumindest – selbst tun.
Weil Bund und Kantone sich darauf verständigt haben, das EPD kantonal oder regional umzu- setzen. Dazu müssen sich Leistungserbringende zu einer sogenannten Stammgemeinschaft zusammenschliessen. Diese bietet in der jeweiligen Region das EPD an. Der Kanton Graubünden bildet mit den Kantonen Glarus, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden sowie dem St. Galler Rheintal die Stammgemeinschaft Südost.
Dieser Prozess ist zur Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer gesetzlich vorgegeben. Zuerst muss man eine digitale Identität beantragen. Wo das möglich ist und welche Schritte folgen, erfährt man auf der Website der entsprechenden Stammgemeinschaft.
Das Login fürs E-Banking bekommt man ja auch nicht mir nichts, dir nichts. Wie das EPD organisiert und technisch abgesichert sein muss, ist im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier detailliert vorgeschrieben. Daraus ergibt sich der Eröffnungsprozess. Datenschutz und Datensicherheit haben oberste Priorität, wenn es um sensible Informationen wie die persönlichen Gesundheitsinformationen geht.
Ihre Vorteile des EPD
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Richard Patt
Richard Patt ist Leiter Informationsmanagement beim Kantonsspital Graubünden und Geschäftsführer des Vereins eSANITA, der den Aufbau und Betrieb der Stammgemeinschaft in der Südostschweiz verantwortet.