Beim Hausarztmodell haben Sie bei gesundheitlichen Problemen oder bei Krankheit immer die gleiche erste Anlaufstelle: Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Vor- und Nachteile des Hausarztmodells
Sind Sie im Hausarztmodell versichert, zahlen Sie deutlich weniger Prämien als im Standardmodell mit freier Arztwahl. Die Vergünstigung beträgt je nach Wohnort, Franchise und Altersgruppe bis zu 15 Prozent.
Dadurch, dass Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt immer Ihre erste Ansprechperson für gesundheitliche Fragen ist, kennt sie oder er Ihre Krankengeschichte und kann schnell Zusammenhänge herstellen. Ihnen bleibt eine Odyssee von Arzt zu Ärztin oder von Behandlungsfehlern, weil die behandelnde Fachperson Ihr Patientendossier und damit Ihre gesundheitliche Vorgeschichte nicht kennt, erspart. In Absprache mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt können Sie bei komplexen Fällen jederzeit eine Zweitmeinung oder eine Behandlung durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten einfordern.
Und nicht zuletzt nehmen Sie mit der Versicherung in einem Hausarztmodell auch eine gesellschaftliche Verantwortung wahr: Mit einem sogenannten alternativen Versicherungsmodell, zu denen auch das Hausarztmodell gehört, tragen Sie dazu bei, die allgemeinen Gesundheitskosten möglichst tief zu halten – auch dann, wenn Sie ab und zu einen Arzttermin haben. Denn Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt koordiniert sämtliche Leistungen und trägt damit eine Mitverantwortung für die Kosten.
Im Hausarztmodell sind Sie in Ihrer freien Arztwahl eingeschränkt. Wollen Sie also andere Ärztinnen oder Ärzte anstelle Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes aufsuchen, dann brauchen Sie eine im Voraus ausgestellte Überweisung. Die Kosten für Behandlungen und Operationen, die ohne Überweisung erfolgen, müssen Sie selbst tragen. Wenden Sie sich an Ärztinnen oder Ärzte, die im Hausarztmodell nicht vorgesehen sind, kann ÖKK Sie in die Versicherungsvariante mit freier Arztwahl umteilen.
Häufige Fragen zum Hausarztmodell
Im Hausarztmodell legen Sie bei Versicherungsabschluss eine Hausärztin oder einen Hausarzt fest. Das ist Voraussetzung für den Abschluss des Hausarztmodells.
Der Grundgedanke des Hausarztmodells ist es, mit einer einzelnen Ansprechperson den Komfort für die Patientin oder den Patienten möglichst hoch und gleichzeitig die Gesundheitskosten möglichst tief zu halten. Deshalb müssen Sie sich vertraglich für eine Hausärztin oder einen Hausarzt entscheiden.
Hausärztinnen und Hausärzte sind verpflichtet, in ihrer Abwesenheit eine Stellvertretungsregelung anzubieten. Warten Sie mit Ihren Beschwerden also nicht ab, bis Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt aus den Ferien zurück ist, sondern lassen Sie sich von der offiziellen Stellvertretung behandeln. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten, wie wenn Sie sich bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt behandeln lassen würden.
Bei Notfällen, in denen nicht unmittelbar Gefahr für Leib und Leben besteht, sollten Sie sich ebenfalls als Erstes telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden. Ist die Praxis nicht erreichbar, können Sie sich an die diensthabende Notfallärztin oder den diensthabenden Notfallarzt oder an ein Spital wenden. Melden Sie solche Notfallbehandlungen so schnell als möglich Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
In sehr bedrohlichen Situationen wählen Sie jederzeit die Nummer des Rettungsdiensts und lassen sich ins nächstgelegene Spital bringen. Informieren Sie innert 20 Tagen (oder lassen Sie informieren) Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Sie oder er kann den behandelnden Ärztinnen und Ärzten alle wichtigen Informationen weitergeben und sich möglicherweise auch während des Spitalaufenthalts um Sie kümmern.
Bei ÖKK können Sie unter hunderten von Hausärztinnen und Hausärzten in allen Regionen der Schweiz die für Sie passende Person auswählen. Ob Ihre bevorzugte Ärztin oder Ihr bevorzugter Arzt auch mit dabei ist, sehen Sie in unserem Hausarztverzeichnis.
Eine Hausärztin oder ein Hausarzt darf grundsätzlich frei entscheiden, welche Patientinnen und Patienten sie oder er behandeln möchte oder nicht. Oft erfolgt eine Ablehnung jedoch nicht aus persönlichen Gründen, sondern weil die Ärztin oder der Arzt schlicht schon zu viele Patientinnen und Patienten betreut und daher niemand Neues mehr aufnehmen kann. Anders verhält es sich in Notfällen: Da ist jede Ärztin und jeder Arzt verpflichtet, zu helfen.
Grundsätzlich brauchen Sie für den Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt eine Überweisung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Eine Ausnahme sind Gynäkologinnen und Gynäkologen, Augenärztinnen und Augenärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte.
Sie dürfen sich ohne vorgängige Überweisung direkt bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt für Vorsorgeuntersuchungen sowie Schwangerschaftskontrollen anmelden. Auch wenn Sie zum Beispiel Ihre Brille anpassen lassen müssen oder eine Kontrolluntersuchung der Augen ansteht, brauchen Sie keine Überweisung, um bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt einen Termin zu vereinbaren. Kinder und Jugendliche, die im Hausarztmodell versichert sind, können bis zum 16. Geburtstag direkt die Kinderärztin oder den Kinderarzt konsultieren.
Es ist wichtig, dass Sie sich an die Regeln des Hausarztmodells halten. Sollten Sie dies nicht tun, kann Sie ÖKK ohne Ihre Einwilligung ins Grundversicherungsmodell mit freier Arztwahl umteilen und Sie verlieren damit Ihren Prämienrabatt. Ebenfalls wird ÖKK Ihre Arztrechnung nicht bezahlen, wenn Sie vorab nicht Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt kontaktiert haben. Ausnahmen gelten bei Notfällen.
Sie können selbstverständlich Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt jederzeit wechseln, wenn Sie zum Beispiel umziehen, aber auch, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Es braucht dazu gegenüber Ihrer Versicherung keine Begründung. Benützen Sie als Versicherte oder Versicherter von ÖKK bitte Formular.
Ein Wechsel vom Hausarztmodell in das Grundversicherungsmodell mit freier Arztwahl ist immer per 1. Januar des Folgejahres möglich. Dafür muss Ihr schriftlicher Antrag mit einem Monat Kündigungsfrist, also spätestens am 30. November bei Ihrer Krankenversicherung eintreffen. Wenn Sie also ab dem 1. Januar 2024 im Modell mit freier Arztwahl versichert sein wollen, können Sie den Antrag dafür bis am 30. November 2023 einreichen. Möchten Sie vom Hausarztmodell ÖKK CASAMED HAUSARZT in ein anderes CASAMED-Modell wechseln, ist das jeweils auf den ersten Tag des folgenden Monats möglich.