A
Abredeversicherung
Die Abredeversicherung schützt Sie bis zu sechs Monate nach Ende des Versicherungsschutzes bei Ihrem*r Arbeitgeber*in hinaus gegen die Kosten eines Unfalls.
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen halten die Bestimmungen der Versicherungsprodukte fest. Jede Versicherung hat AVBs in denen Sie alle Konditionen nachlesen können.
Alternative Versicherungsmodelle
Alternative Versicherungsmodelle sind Varianten der Grundversicherung, bei denen Sie für alle gesundheitlichen Fragen eine bevorzugte Ansprechperson wählen. Sie akzeptieren eine eingeschränkte Wahl und profitieren als Gegenleistung von einem Prämienrabatt.
Ambulante Behandlung
Eine ambulante Behandlung findet in einer Arztpraxis oder in einem Spital statt ohne anschliessende Übernachtung. Der*Die Patient*in kann noch am gleichen Tag nach Hause.
B
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Das BAG ist beauftragt, die Anwendung des Krankenversicherungsgesetzes und dessen Verordnungen zu überwachen sowie die finanzielle Kontrolle aller anerkannten Krankenversicherer in der Schweiz durchzuführen.
D
Diagnosis Related Groups (DRG)
Bei dieser Tarifstruktur wird jeder Spitalaufenthalt einer Gruppe von Krankheiten zugeordnet und die Leistungen werden pauschal abgerechnet.
F
Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Die FINMA ist die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde und ist institutionell, funktionell und finanziell unabhängig. Die FINMA ist für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz verantwortlich.
Franchise
Sie beteiligen sich mit der Franchise an den Gesundheitskosten, die Sie pro Jahr verursachen. Eine höhere Franchise bedeutet eine tiefere monatliche Prämie und umgekehrt.
G
Generika
Generika sind Arzneimittel, die den identischen Wirkstoff wie ein ehemals patentgeschütztes Präparat enthält. Weil Generika günstiger sind, leisten Sie mit ihrer Verwendung einen Beitrag zu tieferen Gesundheitskosten.
Grundversicherung
Die Grundversicherung ist eine obligatorische Krankenversicherung, mit der sich Versicherte gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft absichern.
H
Hausarztmodell
Beim Hausarztmodell haben Sie bei gesundheitlichen Problemen oder bei Krankheit immer die gleiche erste Anlaufstelle: Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Bei ÖKK heisst diese Versicherung ÖKK CASAMED HAUSARZT. Ausnahmen sind: Gynäkolog*in, Notfall und Kinderarzt*ärztin. Diese können direkt aufgesucht werden, ohne die Hausärztin oder den Hausarzt vorab zu kontaktieren.
HMO (Health Maintenance Organization), Gruppenpraxen
In einem HMO sind Ärzt*innen von verschiedenen Fachgruppen an einem Ort tätig. Ziel ist, die Behandlungskette optimal zu koordinieren, damit bereits durchgeführte Konsultationen nicht erneut gemacht werden. Im alternativen Grundversicherungsmodell ÖKK CASAMED HMO können Gruppenpraxen als erste Anlaufstelle bei medizinischen Fragen gewählt werden. Ausnahmen sind: Gynäkolog*in, Notfall und Kinderarzt*ärztin. Diese können direkt aufgesucht werden, ohne die Hausärztin oder den Hausarzt vorab zu kontaktieren.
K
Karenzfrist
Die Karenzfrist oder auch Karenzzeit ist der Zeitraum, in dem Sie nach Abschluss einer Versicherung noch keine Leistungen aus der abgeschlossenen Versicherung beziehen können.
Krankheit
Die Krankheit bezeichnet jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist. Zusätzlich erfordert eine Krankheit eine medizinische Untersuchung oder Behandlung oder hat eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge.
Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) regelt die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) sowie die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG.
L
Leistungen
Leistungen sind die Kosten, an denen sich ÖKK mit einer entsprechenden Versicherung beteiligt.
Leistungserbringende
Als Leistungserbringende werden angesehen: Ärzt*innen, Apotheker*innen, Chiropraktor*innen und Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines*r Arztes*Ärztin Leistungen erbringen. Zusätzlich zählen auch Organisationen, die solche Personen beschäftigen.
M
Mittel und Gegenständeliste (MIGEL)
MIGEL steht für die Liste der Mittel und Gegenstände, die als Pflichtleistung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu vergüten sind.
Mutterschaft
Mutterschaft umfasst im Rahmen der Krankenversicherung Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.
P
Police
Die Police ist ein Versicherungsschein, der den Vertrag zwischen Ihnen als versicherte Person und dem Versicherer dokumentiert.
Prämie
Als versicherte Person bezahlen Sie eine Prämie für Ihre Versicherung. Sie dient dem Krankenversicherer zur Deckung der Kosten für medizinische Leistungen. Sie fällt monatlich an – kann aber auch halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.
Prämienverbilligung
Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können in ihrem Wohnkanton eine Prämienverbilligung beantragen. Die Kriterien für einen Erhalt von Prämienverbilligungen werden von den Kantonen festgelegt.
Prämienregion
Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) legt die Prämienregionen und die maximalen Prämienunterschiede verbindlich fest und prüft sie regelmässig. In welcher Prämienregion Sie leben, erfahren Sie auf der Website des BAG.
R
Risikoausgleich
Finanzieller Ausgleich zwischen den Krankenversicherern: Versicherer mit Versicherten, die höhere Risiken aufweisen als der Durchschnitt (kostenintensivere und häufigere Krankheitsfälle), werden von Versicherern, die ein Versichertenportefeuille mit tieferen Risiken haben, finanziell unterstützt.
Rückforderungsbeleg
Den Rückforderungsbeleg erhalten Sie mit der Rechnung nach einem Arztbesuch. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Kosten abzüglich der Kostenbeteiligung zurückzuerhalten. Falls der Leistungserbringer die Kosten direkt mit ÖKK abrechnet, ist er verpflichtet Ihnen eine Kopie zuzusenden.
S
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt wird fällig, sobald die von Ihnen gewählte Franchise während eines Jahres ausgeschöpft ist. Von diesem Zeitpunkt an übernehmen Sie zehn Prozent Ihrer Behandlungskosten, jedoch höchstens 700 Franken pro Jahr (Kinder 350 Franken).
Spitalbeitrag
Der Spitalbeitrag ist der Selbstbehalt, den stationäre Patient*innen leisten müssen. Er beträgt 15 Franken pro Spitaltag, dieser muss nicht bezahlt werden von Kindern, Jugendliche bis 25 Jahren in Ausbildung sowie bei Mutterschaftsleistungen.
Steuerbescheinigung
Im Januar erhalten Sie jeweils automatisch die Steuerbescheinigung zugestellt. Die Bescheinigung listet alle Kosten auf, die Sie im Steuerjahr für die Krankenversicherung aufgewendet haben. Sie können diese Kostenübersicht der Steuererklärung beilegen.
Stationär
Eine stationäre Behandlung bedeutet, dass ein*e Patient*in in der Behandlungs- oder Pflegeeinrichtung über Nacht in Betreuung bleibt.
T
TARMED
Dieser medizinische Tarif regelt die Verrechnung aller ambulanten Leistungen in einer Arztpraxis, im Spital oder zu Hause bei den Patient*innen. Der Tarif umfasst mehr als 4’600 Tarifpositionen.
Taxpunktwert
Der Taxpunktwert legt den Preis einer ärztlichen Leistung fest. Je höher ein Taxpunktwert ist, desto teurer ist eine ärztliche Leistung.
Telemedizinmodell
Bei diesem Grundversicherungsmodell konsultieren Sie zuerst eine medizinische Telefonberatung, bevor Sie gegebenenfalls eine*n Spezialist*in aufsuchen. Das medizinische Fachpersonal beurteilt die Situation und gibt Empfehlungen ab.
Tiers garant
Im System des «Tiers garant» bezahlt die versicherte Person die medizinische Rechnung des Leistungserbringer und beantragt die Rückerstattung bei ihrem Versicherer.
Tiers payant
In diesem System wird vertraglich vereinbart, dass der Versicherer das Honorar des Leistungserbringers bezahlt und der versicherten Person danach die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt) in Rechnung stellt.
U
Umweltabgabe
Der Bund erhebt Abgaben auf Stoffe, welche die Umwelt belasten. Diese Gelder werden via Krankenversicherung an die Bevölkerung zurückverteilt.
Unfall
Ein Unfall beschreibt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit zur Folge hat.
Unfallanzeige
Bei der Unfallanzeige handelt es sich um ein Formular, das klären soll, wann, wo und wie der Unfall geschehen ist.
V
Versichertenkarte
Auf Ihrer Versichertenkarte sind administrative und gesundheitsbezogene Informationen gespeichert, wie Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer, Versicherer und weiteres.
VVG
Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertag (VVG) regelt die Krankenzusatzversicherungen.
Z
Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die freiwilligen Zusatzversicherungen enthalten Leistungen, die in der Grundversicherung nicht oder nur unzureichend gedeckt sind.