Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich alle Behandlungen, die medizinisch angeordnet werden. Ein Teil der Kosten geht aber zu Lasten der Versicherten. Die Beteiligung durch Franchise und Selbstbehalt ist bei jeder Schweizer Krankenversicherung gleich.
Die Kostenbeteiligung im Ăśberblick
Art | Beteiligung |
---|---|
Franchise | Fixbeitrag an Kosten, wahlweise zwischen 300 und 2'500 Franken |
Selbstbehalt | 10 % der Kosten, welche die Franchise übersteigen, müssen selbst bezahlt werden. Jährlicher Höchstbetrag: 700 Franken für Erwachsene, 350 Franken für Kinder |
Spitalbeitrag | Jeweils 15 Franken pro Tag (ab 18 bzw. 25 Jahre) |
Was ist eine Franchise?
Die Franchise ist der Fixbeitrag, der pro Jahr an die Behandlungskosten gezahlt werden muss. Der Betrag muss mindestens 300 Franken betragen, kann aber bis zu 2’500 Franken betragen. Wählen Sie eine tiefe Franchise, so bezahlen Sie entsprechend weniger an Ihre Behandlungskosten. Dafür fällt die monatliche Versicherungsprämie höher aus. Entscheiden Sie sich hingegen für eine hohe Franchise, haben Sie zwar eine höhere Kostenbeteiligung, bezahlen aber auch eine deutliche tiefere monatliche Versicherungsprämie.
Versicherte können folgende Franchisen wählen:
Erwachsene | Kinder |
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CHF 300.– | CHF 0.– (ohne Jahresfranchise) |
CHF 500.– | CHF 200.– |
CHF 1'000.– | CHF 400.– |
CHF 1'500.– | CHF 600.– |
CHF 2'000.– | |
CHF 2'500.– |
Wie wähle ich die passende Franchise?
Für diese Entscheidung berücksichtigen Sie die Behandlungskosten, die Sie erwarten könnten und Ihren finanziellen Spielraum. Rechnen Sie mit niedrigen Kosten, dann wählen Sie vorzugsweise eine hohe Franchise – und umgekehrt. Um künftige Behandlungskosten abzuschätzen, werfen Sie am besten einen Blick auf die Steuernachweise Ihrer Krankenversicherung. Darauf sind die Behandlungskosten des letzten Jahres aufgelistet.
Wenn Sie eine hohe Franchise von 2’500 Franken wählen, sollten Sie sich aber über das finanzielle Risiko im Klaren sein. Im Ernstfall müssen Sie in einem Jahr bis zu 3’200 Franken aus eigener Tasche bezahlen (2’500 Franken Franchise plus der maximale Selbstbehalt von 700 Franken). Bei einer hohen Franchise lohnt es sich daher, diesen Betrag auf einem Bankkonto zur Seite zu legen – für alle Fälle.
Wie kann ich meine Franchise ändern?
Ihre Franchise können Sie jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres, also per 1. Januar, heben oder senken. Den Wechsel zu einer tieferen Franchise müssen Sie Ihrer Krankenversicherung bis spätestens am 30. November mitteilen. Für den Wechsel zu einer höheren Franchise gilt der 31. Dezember. ÖKK Versicherten stehen diverse Möglichkeiten zur Verfügung: Passen Sie Ihre Franchise selbst im Portal myÖKK oder in der App an, nutzen Sie den Franchisenrechner oder kontaktieren Sie uns.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt wird fällig, sobald die von Ihnen gewählte Franchise während eines Jahres ausgeschöpft ist. Von diesem Zeitpunkt an übernehmen Sie zehn Prozent Ihrer Behandlungskosten, jedoch höchstens 700 Franken pro Jahr (Kinder 350 Franken.) Dieser Selbstbehalt ist unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.
Die Krankenversicherung kann bei gewissen Medikamenten einen Selbstbehalt von 20 Prozent erheben.
Ein Beispiel
Ihre Behandlungskosten in einem Jahr betragen 1’500 Franken. Daran bezahlen Sie 300 Franken Franchise sowie zehn Prozent Selbstbehalt an den Rest. Das sind insgesamt 420 Franken (300.- + 10% von 1’200.- = 420.-)
Besonderheit bei Mutterschaft
Bei gesetzlichen Mutterschaftsleistungen entfällt die Kostenbeteiligung komplett. Ausserdem müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen beteiligen. Auch der Spitalbetrag entfällt bei Mutterschaft.
Weitere Informationen zu Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft
Behandlungskosten | CHF 1'500.– |
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Franchise (wie von Patient*in gewählt) | - CHF 300.– |
Zwischensumme | CHF 1200.– |
Selbstbehalt (10%) | - CHF 120.– |
Kostenbeteiligung ÖKK | CHF 1080.– |
Ihre Kostenbeteiligung (300 + 120) | CHF 420.– |
Was ist ein Spitalbeitrag?
Der Spitalbeitrag ist der Selbstbehalt, den stationäre Patienten leisten müssen. Er beträgt 15 Franken pro Spitaltag. Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre bezahlen keinen Spitalbeitrag.
Was ist eine Prämie?
Die dritte Säule des Schweizer Systems der Kostenbeteiligung ist die Prämie. Jede versicherte Person bezahlt eine Prämie für die Grundversicherung. Diese fällt monatlich an. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bieten Krankenkassen reduzierte Prämien. Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können eine Prämienverbilligung beantragen. Die Prämien variieren von Kasse zu Kasse und von Kanton zu Kanton. Unter anderem massgebend für die Höhe der Grundversicherungsprämie ist die Einteilung des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) in kantonale Prämienregionen. In welcher Prämienregion Sie leben, erfahren Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Erklärvideos
Oft gestellte Fragen
Das ist möglich. Denn die Höhe der Prämie der obligatorischen Grundversicherung ist abhängig von der Prämienregion, in der Sie leben. Ihre neue Prämie können Sie über den Prämienrechner berechnen.
Eine allfällige Erhöhung nach einem Umzug gilt als nicht ausserordentliche Prämienanpassung, weshalb weder Grund- noch Zusatzversicherung gekündigt werden können.
Eine Aufsplittung in einzelne Policen (zum Beispiel bei einer Familientrennung) hat keinen Einfluss auf die Prämienhöhe. Lediglich die Änderung der Wohnadresse kann eine Umteilung in eine andere Prämienregion und damit eine Veränderung der Prämienhöhe zur Folge haben.
Wünschen Familien, dass ihre erwachsenen Kinder die Krankenkassenprämien neu selber bezahlen, so benötigen wir eine schriftliche Mitteilung eines Familienmitgliedes (Vater, Mutter oder Kind) mit Angabe der neuen Adresse, des Bank- bzw. Postkontos und eventuell gewünschten Anpassungen der Versicherungsdeckung.
Möchten Sie wissen, wie sich Ihre Prämie verändert, wenn Sie die Franchise anpassen? Probieren Sie es aus in unserem Prämienrechner.