Was bedeutet EFAS?
EFAS steht für die «einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen» und ist eines der grössten gesundheitspolitischen Reformvorhaben seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 1996. Seit über 20 Jahren wird über das Thema gestritten, anfangs unter dem Schlagwort «Monismus» (Einheitlichkeit).
Wie werden ambulante und stationäre Leistungen heute finanziert?
Während ambulante Leistungen vollumfänglich auf Kosten der Krankenversicherungen gehen, werden die Kosten für stationäre Leistungen aufgeteilt: 55 Prozent zahlen die Kantone, 45 Prozent die Krankenversicherungen.
Welche Nachteile hat das heutige Finanzierungsmodell?
Die uneinheitliche Finanzierung führt zu Fehlanreizen. Dank des medizinischen Fortschritts können heute viele Behandlungen ambulant durchgeführt werden, die früher teure Spitalaufenthalte bedingten – Beispiel Leistenbruch. Gesamtwirtschaftlich ist dieser Trend «ambulant vor stationär» zu begrüssen. Doch ist er ungerecht, da die Kosten ambulanter Behandlungen einseitig zu Lasten der Krankenversicherungen anfallen, während die Kantone sparen. Das führt langfristig zu höheren Prämien.
Schon gewusst?
- 300 Mio. Schweizer Franken pro Jahr könnten laut Schätzungen durch EFAS (einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen) eingespart werden.
- 2009 hat Ruth Humbel (Die Mitte) im Nationalrat die Motion «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand» eingereicht.
- 24 Prozent der ambulanten und stationären Behandlungskosten gingen mit EFAS auf Kosten der Kantone.
- 76 Prozent der ambulanten und stationären Behandlungskosten gingen mit EFAS auf Kosten der Krankenversicherer.
Was will EFAS?
EFAS will, dass Kantone und Krankenversicherungen alle medizinischen Leistungen gemeinsam zahlen – egal, ob ambulant oder stationär. Der Kostenteiler läge bei ungefähr 24 Prozent (Kantone) zu 76 Prozent (Krankenversicherer). Die Vorlage soll im Dezember 2023 zur Abstimmung kommen. Scheitert sie, wäre das auch ein Scheitern der Politik, die eine dringend notwendige Reform des Gesundheitssystems weiter verzögern würde – 15 Jahre nach Eingabe der Motion.
Welche Vorteile haben Versicherte?
Durch EFAS haben Kantone, Versicherer und Versicherte denselben Anreiz, ambulante Behandlungen zu favorisieren, sofern diese medizinisch zweckmässig sind. Zudem fördert EFAS die integrierte Versorgung, also die Begleitung der Patient*innen über den gesamten Behandlungsweg. Da integrierte Versorgungsmodelle günstiger als Standardmodelle sind, kommen Versicherte in den Genuss innovativer Versicherungsmodelle mit höheren Prämienrabatten.
Was sind die grössten Streitpunkte?
Der Ständerat hat die Vorlage Ende 2022 abgeändert – im Interesse der Kantone. Erstens sollen diese ebenfalls Rechnungen kontrollieren können, was aus Sicht der Versicherer eine kostspielige Doppelspurigkeit darstellt. Zweitens soll die Langzeitpflege in EFAS eingebunden werden. Auch das lehnen die Versicherer ab, weil die Langzeitpflege kantonal unterschiedlich und die Datenlage unklar ist.