Erklärvideo Grundversicherung
Was ist die Grundversicherung?
Alle Personen, die in der Schweiz leben, benötigen eine Grundversicherung. Mit dieser obligatorischen Krankenversicherung sind die Versicherten gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft abgesichert. Die versicherten Leistungen sind vom Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgegeben und bei jeder Krankenversicherung und für alle Versicherten gleich.
Nach welcher Grundidee funktioniert die Krankenversicherung?
Diese Frage lässt sich anhand eines vereinfachten Modells beantworten. Das Modell besteht aus einer Gesellschaft mit 100’000 Bürger*innen. Statistisch erkranken 1’000 von ihnen einmal im Jahr. Für die Behandlung der Kranken fallen je 2’000 Franken an, total also 2’000'000 Franken. Die Bürger*innen fürchten sich davor, zu erkranken und die Kosten allein tragen zu müssen. Also zahlt fortan jede*r Bürger*in jährlich 20 Franken in einen Fonds ein. Wenn jemand erkrankt, werden die Kosten mit Geld aus diesem Fonds beglichen. Im übertragenen Sinne ist der Fonds die Krankenkasse und funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip.
Was bedeutet Solidaritätsprinzip?
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) setzt auf die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken. Dies bedeutet vor allem: Jüngere, gesunde Generationen tragen die höheren Kosten der krankheitsanfälligeren älteren Generationen massgeblich mit. Diese Solidarität stellt sicher, dass im Krankheitsfall allen geholfen werden kann.
Ich zahle Prämien, ohne je eine Leistung bezogen zu haben. Jetzt steht mir auch mal was zu, oder?
Das ist eine Fehlannahme. Sie beziehen nämlich auch dann Leistungen, wenn Sie gesund sind. Sie zahlen für den Versicherungsschutz: Würden Sie erkranken, stünde Ihnen die Versicherung zur Seite und übernähme sofort die Kosten. Diese Sicherheit kostet Geld. Sie zahlen also nicht Prämien, damit Sie dieses Geld eines Tages für Arzt- oder Spitalkosten wieder beanspruchen. So funktioniert die AHV, nicht aber die Krankenversicherung. Sie zahlen Prämien in einen Solidarfonds.
Welche Grundversicherungen gibt es bei ÖKK?
Bei ÖKK können Sie das Grundversicherungsmodell wählen, das auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Möchten Sie Ihre behandelnden Ärzt*innen in jedem Fall frei wählen können? Dann ist ÖKK BASIS die richtige Variante für Sie. Wenn Sie bei medizinischen Fragen immer dieselbe erste Anlaufstelle haben und dabei noch Prämien sparen wollen, sind unsere CASAMED-Modelle passend für Sie. Entdecken Sie die alternativen Versicherungsmodelle von ÖKK.
Seit wann gibt es in der Schweiz Krankenversicherungen?
Hilfsgesellschaften und andere Frühformen von Krankenversicherungen entstanden Ende des 18. Jahrhunderts. Meist waren sie als Vereine organisiert. Mit der Industrialisierung um 1900 stieg die Zahl der Kassen signifikant, besonders in Städten und industrialisierten Regionen. 1888 zählte die Schweiz rund 1'000 Hilfskassen. Die Erfolgsgeschichte von ÖKK begann 1994: Damals schlossen sich fast 40 unabhängige Bündner Kassen zusammen und gründeten die Stiftung ÖKK.
Was war das Ziel der damaligen Krankenversicherungen?
Die Hilfskassen zielten nicht wie die Armenfürsorge auf Mittellose ab. Sie richteten sich an Erwerbstätige, vor allem an die wachsende Zahl der Industriearbeitenden. Wer Prämien bezahlte, durfte bei Krankheit oder Invalidität auf ein bescheidenes Taggeld zählen. Leistungen für Arzt- und Behandlungskosten – heute die Hauptfunktion der meisten Krankenversicherungen – standen noch nicht im Fokus.
Wann wurden Krankenversicherungen zu einem politischen Thema?
1890 schaffte die Schweiz eine Verfassungsgrundlage für eine Kranken- und Unfallversicherung. Als Vorbild diente die deutsche Kranken- und Unfallversicherung, eingeführt 1883. Das Schweizer Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) trat 1914 in Kraft, nachdem es 1912 ein Referendum überstanden hatte. 1996 wurde es vom noch heute geltenden Krankenversicherungsgesetz (KVG) abgelöst. Beruhte das KUVG bis 1995 auf Freiwilligkeit, besteht seit 1996 für alle in der Schweiz wohnhaften Personen eine Versicherungspflicht. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgeschrieben.