Was ist das elektronische Patientendossier (EPD)?
Das EPD ist eine digitale Sammlung von Patientendaten wie Rezepten, Allergien, Röntgenbildern oder Laborwerten. Über eine sichere Internetverbindung können der Patient sowie autorisierte Gesundheitsfachpersonen diese Informationen abrufen beziehungsweise neue Daten hinterlegen.
Wer hat Zugriff auf die Daten des EPD?
Neben dem Patienten selbst haben Gesundheitsfachpersonen Zugriff auf das EPD – unter zwei Bedingungen: Erstens müssen sie vom Patienten die Zugriffsrechte erhalten haben, zweitens müssen sie einer EPD-zertifizierten Institution angehören. Diese sind in sogenannten «Gemeinschaften» oder «Stammgemeinschaften» organisiert. Seit April 2020 sind alle Schweizer Spitäler einer Stammgemeinschaft angeschlossen und bieten EPDs an. Auch ambulante Leistungserbringer ziehen zunehmend nach.
Was passiert im Notfall?
In medizinischen Notfallsituationen, in denen der Patient nicht in der Lage ist, den behandelnden Gesundheitsfachpersonen vorgängig die Zugriffsrechte zu erteilen, können jene auch ohne diese auf die Daten im EPD zugreifen, sofern der Patient diese Möglichkeit zuvor nicht untergesagt hat.
Welchen Nutzen hat das EPD?
Im Bundesgesetz von 2017 steht: «Mit dem EPD sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.» Vor allem vereinfacht das EPD den Austausch und die Archivierung von Daten. Das Beratungsunternehmen KPMG schätzt, dass durch eine flächendeckende Anwendung des EPD rund 300 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden könnten.
Wer koordiniert die Verbreitung des EPD?
Gemeinsam haben Bund und Kantone die Kompetenzund Koordinationsstelle eHealth Suisse gegründet. eHealth Suisse informiert die Bevölkerung, die Gesundheitsfachpersonen und weitere interessierte Kreise über das elektronische Patientendossier und koordiniert den Informations- und Wissensaustausch zwischen den beteiligten Akteuren und Institutionen.
Wie eröffne ich mein EPD?
Die Eröffnung eines EPD ist für jeden Patienten freiwillig und muss über einen zertifizierten Anbieter erfolgen – wie einem Spital. Eine Anmeldung ist teilweise schon heute möglich. Wer ein EPD eröffnen will, muss vorgängig über dessen Funktionsweise informiert werden. Das EPD kann jederzeit wieder geschlossen werden, alle Daten werden dann gelöscht.