Die Komplementärmedizin betrachtet den Menschen ganzheitlich und beleuchtet insbesondere die Hintergründe einer Erkrankung. Die Schulmedizin fokussiert sich auf die Symptome und beobachtet Veränderungen im menschlichen Organismus.
Komplementärmedizin: Diagnostische und therapeutische Verfahren, die ergänzend zur klassischen Schulmedizin eingesetzt werden.
Alternativmedizin: Diagnostische und therapeutische Verfahren, die anstatt der Methoden der Schulmedizin eingesetzt werden.
Komplementärmedizin in der Grundversicherung
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für fünf Behandlungsmethoden der Komplementärmedizin:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Homöopathie
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
Diese Methoden sind den anderen medizinischen Fachrichtungen, die von der Grundversicherung übernommen werden, gleichgestellt und werden entsprechend der Franchise angerechnet.
Komplementärmedizin in der Zusatzversicherung
Mit ÖKK NATUR erhalten Sie Beiträge an Behandlungsmethoden der Komplementärmedizin, die in der Grundversicherung nicht gedeckt sind. Möchten Sie die volle Leistung der Versicherung beziehen, muss die Behandlungsmethode und auch die therapeutische Fachperson grundsätzlich von ÖKK anerkannt sein.
Leistungsübersicht
Alternativmedizin
Sehhilfen
Häufige Fragen und Antworten
In der Zusatzversicherung ÖKK NATUR sind verschiedene alternativmedizinische Methoden anerkannt. Hier finden Sie die vollständige Liste: Anerkannte alternativmedizinische Therapiemethoden (Zusatzversicherung ÖKK NATUR)
ÖKK legt hohen Wert auf die Behandlung durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal. Deshalb muss die ärztliche oder therapeutische Fachperson im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) eingetragen sein.
Das EMR ist eine unabhängige Prüfstelle, die Ausbildungen in der Komplementär- und Alternativmedizin überprüft und das EMR-Qualitätslabel vergibt. Ob Mediziner*innen und Fachpersonen aus der Komplementärmedizin und Alternativmedizin EMR-anerkannt sind, erfahren Sie im Verzeichnis des EMR.
Die Behandlung muss von einer schulmedizinischen Fachpersonmit entsprechendem Fähigkeitsausweis durchgeführt werden. Zudem muss die Behandlung medizinisch notwendig sein. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Heuschnupfen oder als Ergänzung zu einer Heilbehandlung.
Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit werden von der Grundversicherung nicht übernommen, zum Beispiel Präventivbehandlungen oder bei sogenannten Befindlichkeitsstörungen wie Verspannungen, Nervosität oder Stress.
In bestimmten Fällen fragt der Versicherer nach der medizinischen Notwendigkeit und sendet dem ärztlichen oder therapeutischen Fachpersonal einen Fragebogen zu. Dies ist teilweise bei längeren Behandlungen notwendig, da die Angaben auf den eingereichten Rechnungen nicht ausreichen, um die medizinische Notwendigkeit zu beurteilen.