- Nur natürliche Personen, die bei ÖKK versichert sind (Privatkundschaft), sind zu einer Empfehlungsprämie berechtigt (Unternehmenskundschaft respektive juristische Personen sind ausgeschlossen).
- Die Empfehlungsprämie von 50 Franken wird ausbezahlt, wenn die empfohlene Person die Grundversicherung abschliesst.
- Die Empfehlungsprämie von 150 Franken wird ausbezahlt, wenn die empfohlene Person die Zusatzversicherung ÖKK START und eine weitere Zusatzversicherung* mit einer Mindestvertragsdauer von drei Jahren abschliesst.
- Die Empfehlungsprämie von 200 Franken wird ausbezahlt, wenn die empfohlene Person die Grundversicherung und die Zusatzversicherung ÖKK START und eine weitere Zusatzversicherung* mit einer Mindestvertragsdauer von drei Jahren abschliesst.
- Die Empfehlungsprämie wird auch ausbezahlt, wenn die empfohlene Person bereits bei ÖKK grundversichert ist und neu die Zusatzversicherung ÖKK START und eine weitere Zusatzversicherung* mit einer Mindestvertragsdauer von drei Jahren abschliesst (150 Franken) oder, wenn die empfohlene Person bereits bei ÖKK zusatzversichert ist und neu die Grundversicherung abschliesst (50 Franken).
- Die Empfehlungsprämie wird erst bezahlt, wenn die empfohlene Person die definitive Versicherungsbestätigung erhalten hat.
- Die Empfehlungsprämie wird auf ein Post- oder Bankkonto in der Schweiz überwiesen.
- Die Empfehlungsprämie wird auch ausbezahlt, wenn Familienmitglieder, die im selben Haushalt wohnen vermittelt werden (zum Beispiel Partner*in, Kinder, Eltern).
- Die empfehlende Person muss zum Zeitpunkt der Empfehlung ÖKK Kund*in sein.
* ÖKK SPITAL, ÖKK NATUR, ÖKK PRÄVENTION, ÖKK SMILE, ÖKK ELTERN
In den folgenden Fällen wird die Empfehlung nicht honoriert:
- Die empfehlende Person hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die empfehlende Person vermittelt das Baby/Kind, welches noch keinen Vorversicherer hat.
- Die empfohlene Person ist in der Schweiz als asylsuchend (Aufenthaltsbewilligung N, F oder S) angemeldet.
- Die empfohlene Person hat eine Kurzaufenthaltsbewilligung L.
- Die empfohlene Person hat bereits bestehende Zusatzversicherungen bei ÖKK und schliesst noch weitere Zusatzversicherungen ab.
- Die empfohlene Person wurde für Zusatzversicherungen abgelehnt.
- Die empfehlende Person hat Ausstände oder Betreibungen.
- Gegenseitige Weiterempfehlungen (z.B. Die empfehlende Person wird gleichzeitig von dem*der empfohlenen Neukund*in empfohlen).