Manchmal braucht es einfach eine zweite Meinung. Ganz besonders, wenn es um Entscheidungen rund um Ihre Gesundheit geht.
Sind Sie bei ÖKK versichert, können Sie bei unserem Partner Medgate jederzeit telefonisch eine Einschätzung einholen. Zudem übernehmen wir die Kosten für eine schriftliche ärztliche Zweitmeinung über meinezweitmeinung.ch, wenn Sie bei uns eine Spitalzusatzversicherung oder eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Wir kennen es alle: Bei gesundheitlichen Themen gehen die Meinungen oft auseinander. Handelt es sich um leichte Beschwerden, ist das nicht weiter belastend. Geht es allerdings um schwerwiegende Entscheidungen, wie zum Beispiel bei einer Transplantation oder einer Rückenoperation, kann eine Zweitmeinung Sicherheit oder wichtige Anhaltspunkte geben. Fühlen sich Patient*innen mit der Erstmeinung einer ärztlichen Fachperson unsicher oder überfordert, kann eine Odyssee von Spezialistin zu Spezialist entstehen – oft verbunden mit sehr langen Wartezeiten und hohen Kosten für Sie persönlich, aber auch für das Gesundheitswesen. Das muss nicht sein: Wenn Sie bei ÖKK versichert sind, kommen Sie schnell und unkompliziert zu einer kostenlosen Zweitmeinung.
Zweitmeinung über Medgate oder meinezweitmeinung.ch
Die telemedizinische Beratung von Medgate können Sie als ÖKK Versicherte*r zur Klärung Ihrer medizinischen Fragen jederzeit kostenlos unter der Nummer 0844 655 655 erreichen.
Sind Sie bei ÖKK mit einem der folgenden Produkte versichert, können Sie vor einem geplanten Eingriff über die unabhängige Plattform meinezweitmeinung.ch kostenlos eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Innerhalb von zehn Tagen erhalten Sie die ärztliche Zweitmeinung und Antworten auf Ihre Fragen schriftlich.
Vorteile einer Zweitmeinung über meinezweitmeinung.ch
Unabhängige Plattform mit einem grossen Netzwerk von renommierten Schweizer Spezialärzt*innen
Bearbeitung Ihres Falls innerhalb von zehn Tagen, kein langes und mühsames Warten auf einen Termin
Sie sparen Geld, weil Franchise und Selbstbehalt für Zusatzversicherte entfallen
Ihre Daten sind bestens geschützt, ÖKK hat ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis keinen Einblick in Ihr Dossier
Wichtige Fragen und Antworten
Bei schwerwiegenden und weitreichenden medizinischen Massnahmen
Eine ärztliche Zweitmeinung ist dann sinnvoll, wenn Sie mit einer schwerwiegenden und weitreichenden medizinischen Massnahme konfrontiert sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn…
… Sie einen Bandscheibenvorfall haben und man Ihnen eine Operation vorschlägt.
… man Ihnen bei Gelenkarthrose den Einsatz eines künstlichen Gelenks empfiehlt.
… Sie Herzrhythmusstörungen haben und vor einer Operation zum Einsatz eines Herzschrittmachers stehen.
Bei Zweifeln an einer ärztlichen Erstmeinung
Eine medizinische Zweitmeinung kann Ihnen Sicherheit geben und eine Entscheidungshilfe darstellen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Eingriff überhaupt nötig ist. Hier geht es um eine transparente und umfassende Information gegenüber Ihnen als Patient*in bei geplanten, nicht notfallmässigen, medizinischen Massnahmen.
Damit Sie eine medizinische Zweitmeinung einholen können, muss ein*e Fachspezialist*in Ihnen bereits eine Erstmeinung abgegeben und einen konkreten Behandlungsvorschlag unterbreitet haben. Ebenfalls muss es sich bei Ihrer ambulanten oder stationären Behandlung um eine Pflichtleistung nach Krankenversicherungsgesetz KVG handeln. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, falls Sie unsicher sind. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für kosmetische und notfallmässige Eingriffe ist das Einholen einer Zweitmeinung nicht möglich.
Nein. Jede*r Ärztin*Arzt ist verpflichtet, den Patient*innen Einsicht in die persönlichen Krankenakte zu gewähren. Sie können also jederzeit Kopien davon anfordern – und zwar mit gutem Gewissen: Das Einholen einer Zweitmeinung ist kein Misstrauensvotum gegenüber der behandelnden Fachperson. Es zeigt viel mehr, dass Sie sich umfassend informieren möchten.
Die Spezialist*innen aus renommierten Schweizer Kliniken decken die folgenden Fachgebiete ab:
- Orthopädie: z. B. Schulter, Ellbogen, Hand, Becken, Hüfte, Knie, Sprunggelenk, Fuss, Wirbelsäule
- Gefässchirurgie: z. B. Durchblutungsstörungen von Armen, Beinen oder Bauchorganen, Venenleiden, Arterienerweiterung der Beine, Carotisstenose, Beschwerden mit einem Dialyse-Zugang
- Neurochirurgie: z. B. Arterienerweiterung, gut- und bösartige Hirntumore
- Herz-Thoraxchirurgie: z. B. Arterienerweiterung der Hauptschlagader, Wandschichteneinriss der Hauptschlagader
- Bauchchirurgie: z. B. Speiseröhre, Magen, Darm, Leber, Bauchspeicheldrüse, Niere, Nebennieren, Leber- oder Nierentransplantationen, gut- und bösartige Bauchtumore, Schilddrüse, Adipositas
Eine Zweitmeinung kann zum Beispiel die folgenden Fragen beantworten:
- Brauche ich diese Operation wirklich?
- Wie verändern sich meine Gesundheit und meine Lebensqualität nach der vorgeschlagenen Operation?
- Welche Risiken und Nachteile bestehen?
- Gibt es alternative Behandlungsformen?
- Was passiert, wenn ich diese Operation nicht oder später mache?
Eine Zweitmeinung kann den vorgesehenen Eingriff bestätigen oder aber weitere Möglichkeiten zur Behandlung aufzeigen. Sie entscheiden jedoch immer frei, wie Sie anschliessend vorgehen möchten. Eine allfällige Behandlung wird in der Regel nicht durch die Zweitmeinungsärzt*innen durchgeführt.
Wenn Sie bei ÖKK versichert sind, können Sie jederzeit eine kostenlose und unabhängige telefonische Zweitmeinung bei Medgate einholen unter der Nummer 0844 655 655. Die Auskunft erfolgt ausschliesslich mündlich, die beratende Person setzt sich vorgängig nicht mit Ihrer Krankheitsakte auseinander und es erfolgen keine physischen Untersuchungen.
Sind Sie bei ÖKK mit einem der folgenden Produkte versichert, übernehmen wir die Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung über die Plattform meinezweitmeinung.ch.
- ÖKK SPITAL FLEX MINI, FLEX, HALBPRIVAT, PRIVAT oder GLOBAL
- ÖKK SPITAL PRIVAT UNFALL
- ÖKK FAMILY FLEX
- ÖKK KOMBI FLEX, HALBPRIVAT, PRIVAT oder GLOBAL
- ÖKK PRIVAT UNFALL
Die Zweitmeinung beinhaltet ein Aktenstudium durch die beratende Person und, falls notwendig, eine Konsultation vor Ort. Sind im Rahmen der Zweitmeinungskonsultation erneute oder zusätzliche Untersuchungsleistungen, wie beispielsweise Röntgen, CT, MRT oder Labor notwendig, stellen Zweitmeinungsärzt*innen diese in Rechnung und Sie müssen sich mit Franchise und Selbstbehalt daran beteiligen.
Informationen bei der*dem behandelnden Ärztin*Arzt einholen
Verlangen Sie Ihre medizinischen Unterlagen bei der behandelnden Fachperson, bevor Sie eine medizinische Zweitmeinung einholen. Sie haben das Recht auf Ihre ärztlichen Unterlagen. Alle Ärzt*innen sind verpflichtet, ihren Patient*innen Einsicht in die persönliche Krankenakte zu gewähren. Sie können jederzeit Kopien anfordern. Wichtige Unterlagen sind Befunde der behandelnden Ärzt*innen, aktuelle MRT-Aufnahmen oder Röntgenaufnahmen mit Befund der entsprechenden Fachperson, Laborresultate und weitere Bilder. Die Unterlagen sollten nicht älter als sechs Monate sein.
Zweitmeinung über meinezweitmeinung.ch beantragen
Auf der Plattform meinezweitmeinung.ch wählen Sie die ärztliche Fachperson aus, von der Sie eine Zweitmeinung erhalten möchten. Anschliessend laden Sie Ihre Unterlagen auf die Plattform. Die ausgewählte Fachperson studiert Ihre Krankenakte und Berichte und erstellt innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine Zweitmeinung. Falls nötig, wird die Person Ihnen eine Konsultation vor Ort anbieten. Die Erfahrung zeigt, dass diese nur selten notwendig ist.
Der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung wird jederzeit Rechnung getragen. Die Kommunikation mit der Plattform meinezweitmeinung.ch ist verschlüsselt. Die Datenbearbeitung erfolgt streng nach dem sogenannten Need-to-know-Prinzip. Das heisst, auf Informationen darf nur zugegriffen werden, wenn eine Person sie unmittelbar zur Erfüllung einer konkreten Aufgabe benötigt. So gibt die Plattform nur der von Ihnen gewählten Fachperson Zugang zu Ihren Daten. Die Zweitmeinung ist im geschützten Bereich nur für Sie abrufbar. Ohne Ihre Zustimmung erhält ÖKK keine Dateneinsicht. Massgebend ist die Datenschutzerklärung von meinezweitmeinung.ch, welche Sie unter www.meinezweitmeinung.ch/de/privacy.html abrufen können.