Ihre Vorteile
freie Spital- und Arztwahl in der Schweiz
mehr Privatsphäre dank Einzel- oder Zweibettzimmer
gedeckte Notfälle im Ausland
Beiträge an Transport-, Rettungs- und Bergungskosten
weitere Vorteile gemäss Leistungstabelle
«Für mich ist der gesunde Bündnerverstand, dass ich im Spital à la carte essen kann.»
Unsere Leistungen
Spital
Transport, Rettung, Suche
Wählen Sie aus fünf verschiedenen Spitalzusätzen die perfekte Zusatzleistung für sich aus. Diese unterscheiden sich unter anderem durch den Grad an Komfort bei einem Spitalaufenthalt.
* ÖKK START ist die kompakte Ergänzung zu Ihrer Grundversicherung und Grundlage für viele weitere Zusatzversicherungen bei ÖKK.
Ergänzend empfiehlt sich der Zusatz ÖKK OPTION. Dieser Zusatz garantiert Ihnen, dass Sie zukünftig in unsere Zusatzversicherungen aufgenommen werden. Mehr dazu finden Sie hier.
Voraussetzungen
- ÖKK SPITAL kann ausschliesslich in Ergänzung zu ÖKK START abgeschlossen werden.
- ÖKK SPITAL PRIVAT UNFALL kann bis zum vollendeten 65. Lebensjahr abgeschlossen werden.
- Nach Abschluss der Versicherung gelten Wartefristen, sogenannte Karenzfristen
Häufige Fragen und Antworten
Sie haben die Wahl zwischen sechs Prämienstufen: FLEX MINI, FLEX, HALBPRIVAT, PRIVAT, PRIVAT UNFALL oder GLOBAL.
Bei FLEX MINI zum Beispiel, bestimmen Sie je nach Situation und Fall, ob Sie «allgemein» oder «halbprivat» in das Spital eingewiesen werden möchten.
Sie finden in unserer Leistungsübersicht eine Auflistung der Vorteile jeder Abstufung und können diese praktisch vergleichen.
In der Schweiz wählen Sie Ihre ärztliche Fachperson aus – bei allen der fünf Prämienstufen. Bedingung ist, dass Sie mindestens halbprivat versichert sind.
Bei der tiefsten Prämienstufe (FLEX MINI) bedeutet dies, dass die freie Ärzt*innenwahl nur dann gilt, wenn Sie sich für «halbprivat» statt «allgemein» entscheiden und beim Modul FLEX nur, wenn sie sich für «halbprivat» oder «privat» entscheiden.
Zusatzversicherungen sind nicht obligatorisch. Hatten Sie bereits einen Unfall, eine Krankheit oder andere relevante Ereignisse, die in Ihrer Krankengeschichte vermerkt sind, kann Ihnen der Zugang zu einer Zusatzversicherung verwehrt, oder nur mit Einschränkungen gewährt werden. So auch bei der Spitalzusatzversicherung.
Um dies zu verhindern, können Sie sich mit ÖKK OPTION heute Ihren vorbehaltslosen Zugang zu einer künftigen Zusatzversicherung sichern – auch die für jegliche Prämienstufen von ÖKK SPITAL.
Mit ÖKK SPITAL geniessen Sie freie Arzt- und Spitalwahl. Davon profitieren Sie nicht nur bei einer Spitalbehandlung, sondern auch bei einem Rehabilitationsaufenthalt. Wenn Sie an einer Krankheit leiden oder einen Unfall hatten, haben Sie mit einer Spitalzusatzversicherung die Möglichkeit, den*die Spezialisten*in als behandelnde Fachperson zu wählen. Die Spezialist*innen verfügen über langjährige Erfahrung und spezifisches Fachwissen. Zudem profitieren Sie mit ÖKK SPITAL von schnelleren Behandlungsterminen, mehr Ruhe und Privatsphäre. Dank dem Komfort, den Sie geniessen, können Sie sich im Spital oder in der Rehabilitationsklinik optimal erholen.
Mit ÖKK SPITAL HALBPRIVAT profitieren Sie in der ganzen Schweiz von den Vorzügen einer halbprivaten Spitalabteilung. Sie sind in einem Zimmer mit maximal zwei Betten untergebracht und haben die Möglichkeit, sich von der leitenden ärztlichen Fachperson behandeln zu lassen. Mit ÖKK SPITAL PRIVAT hingegen haben Sie schweizweit Zugang zur privaten Spitalabteilung. Sie geniessen grössten Komfort, ein höchstes Mass an Privatsphäre und werden auf Wunsch von Chefärzt*innen betreut.
Mit ÖKK SPITAL FLEX entscheiden Sie bei Spitaleintritt, ob Sie in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung behandelt werden möchten. Mit einer Kostenbeteiligung von 15 Prozent (halbprivat, maximal 1'500 Franken pro Jahr) beziehungsweise 25 Prozent (privat, maximal 4'500 Franken pro Jahr) können Sie die Spitalabteilung frei wählen und/oder sich auf Wunsch von Kaderärzt*innen behandeln lassen. Mit ÖKK SPITAL FLEX MINI wählen Sie zwischen der allgemeinen und der halbprivaten Abteilung, und zwar erst dann, wenn Sie ins Spital müssen. Mit einer Kostenbeteiligung von 35 Prozent (maximal 4'500 Franken pro Jahr) sind Sie auf der halbprivaten Abteilung und/ oder sich von einer leitenden ärztlichen Fachperson behandeln lassen.
Die private Unfallversicherung leistet in Ergänzung zu anderen Sozialversicherungen. Von den Gesamtkosten wird höchstens jener Teil übernommen, der nicht durch eine andere Sozialversicherung gedeckt ist. Bei mehreren privaten Versicherungen werden Leistungen subsidiär zu anderen Versicherern gewährt (Rangverhältnis). Das heisst, die subsidiäre Versicherung kommt erst dann zum Tragen, wenn es keine anderen Versicherungen gibt, die für den Schaden deckungspflichtig sind.
Die Versicherungsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn die Versicherung nicht gekündigt wird (unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist).
Bitte achten Sie darauf, dass das Kostengutsprachegesuch sofort – spätestens zehn Tage nach Spitaleintritt – bei ÖKK eingereicht wird. In der Schweiz übernehmen das im Normalfall die Spitalverantwortlichen selbst.