Der Urlaub am Meer, die Reise durch den fernen Kontinent: Wenn man von Ferien träumt, blendet man Risiken oft aus. Damit Ihr Urlaub unvergesslich bleibt, gibt es ÖKK TOURIST. Die weltweite Reiseversicherung schützt Sie, wenn doch einmal etwas passieren sollte.
Ihre Vorteile
Vier individuell kombinierbare Module
Auf der ganzen Welt und das ganze Jahr über gültig
Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar
Unerwartet hohe Kosten im Ausland vermeiden
Für Einzelpersonen oder die ganze Familie
Auch durch COVID-19 verursachte Annullierungskosten können versichert werden: COVID-19-Zusatzpaket
ÖKK TOURIST SUBITO
Sie sind auf der Suche nach einem kurzfristigen Versicherungsschutz, der nur für eine bestimmte Reisedauer gültig ist? Schliessen Sie unsere Reiseversicherung «on demand» schnell und unkompliziert online ab – auch wenn Sie nicht bei ÖKK krankenversichert sind: ÖKK TOURIST SUBITO
Unsere Leistungen
Stellen Sie sich Ihren persönlichen Versicherungsschutz aus den folgenden vier Modulen zusammen. Sie können ÖKK TOURIST für sich selbst oder für die ganze Familie ausschliesslich in Ergänzung zum Modul ÖKK START abschliessen. Nicht versichert sind Krankheiten und Unfallfolgen, die bei Reiseantritt bereits bekannt waren oder deren Behandlung für die versicherte Person vorhersehbar war.
Heilungskosten
ÖKK TOURIST übernimmt weltweit die Kosten für notfallmässige Behandlungen beim Arzt oder im Spital. Zudem bietet sie hilfreiche Dienstleistungen.
- Notfallbehandlungen bei Krankheit, Unfall oder verfrühter Geburt
- Notruf und medizinische Beratung bei der ÖKK Notrufzentrale – weltweit rund um die Uhr erreichbar unter +41 41 210 44 88
- Transport, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen
- Extra-Rückreise, auch für Familienangehörige
- Besuchsreise für nahestehende Personen
- Kostenvorschuss an ein Spital
- Vermittlung von Kontakten zu Spitälern und Ärzten in der Nähe Ihres Aufenthaltsortes
- Übersetzungshilfe durch die ÖKK Notrufzentrale
Die Zusatzversicherung ÖKK TOURIST übernimmt nur diejenigen Kosten, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind. Die Reiseversicherung kommt also erst zum Zug, nachdem die Grundversicherung gezahlt hat. Versicherte müssen sich deshalb mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen.
Maximal 250'000 Franken für Einzelpersonen, 500'000 Franken für Familien.
Als Einzelperson bezahlen Sie vier Franken pro Monat, für Familien sind es sechs Franken.
Kontaktieren Sie bei Notfällen im Ausland die ÖKK Notrufzentrale (+41 41 210 44 88). Sie ist rund um die Uhr für Sie da.
Reiserechtsschutz
Die Versicherung übernimmt Anwalts-, Experten- und Gerichtskosten, die durch Rechtsschutz-Fälle ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein entstehen. Im Rechtsfall unterstützt Sie unsere Partnerin, die Coop Rechtsschutz AG.
- Kosten von Rechtsanwälten, Mediatoren und Experten
- Verfahrens- und Gerichtskosten
- Prozessentschädigungen
- Reisespesen und Übersetzungskosten
Innerhalb Europas werden maximal 300'000 Franken pro Fall übernommen.
Ausserhalb Europas sind Rechtsschutz-Fälle bis 100'000 Franken gedeckt.
Als Einzelperson bezahlen Sie 3.60 Franken pro Monat, für Familien sind es 7.20 Franken.
Bitte kontaktieren Sie im Schadenfall direkt die Coop Rechtsschutz AG, die Versicherungsträgerin dieses Moduls.
Annullierungskosten
Die Versicherung übernimmt die Annullierungs- oder Mehrkosten für gebuchte Reiseleistungen weltweit, wenn Sie die Reise zum Beispiel infolge Krankheit, Unfall oder Tod gar nicht oder verspätet antreten können oder wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen. ÖKK TOURIST übernimmt auch einen Beitrag an die Mehrkosten, wenn Sie Ihre Reise verlängern müssen.
- Annullierungskosten
- Beitrag an die Mehrkosten für verspäteten Antritt oder für verfrühten Abbruch einer Reise
- Beitrag an die Mehrkosten einer Reiseverlängerung
Maximal 20'000 Franken für Einzelpersonen und 50'000 Franken für Familien pro Ereignis.
Bei Verlängerung der Reise sind es maximal 700 Franken pro Person.
Als Einzelperson bezahlen Sie 7.20 Franken pro Monat, für Familien sind es 11.50 Franken.
ÖKK Versicherte, die bereits über das Modul ÖKK TOURIST Annulierungskosten verfügen, können neu über unseren Partner ERV ein COVID-19 Zusatzpaket für 92 Tage abschliessen. Mit diesem Paket deckt ERV zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit COVID-19 entstehen.
Bitte erfassen Sie die Schadenmeldung direkt bei der Europäischen Reiseversicherung, der Versicherungsträgerin dieses Moduls.
Die passenden Formulare finden Sie untenstehend:
- Reiseannullierung – Annullierungskosten vor Antritt der Reise
- Reisezwischenfälle – Verspäteter Antritt, vorzeitiger Abbruch oder Verlängerung der Reise (SOS-Versicherung während der Reise)
Reisegepäck
Die Versicherung übernimmt weltweit die Kosten, die infolge eines Diebstahls, eines Verlustes oder einer Beschädigung des persönlichen Reisegepäcks entstehen. Versichert sind alle Gegenstände, die Sie zum persönlichen Eigenbedarf auf die Reise mitnehmen. Nicht versichert sind zum Beispiel Bargeld, Fahrkarten, Souvenirs und Geschenke.
- Kostenfolgen von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung Ihres persönlichen Gepäcks
Maximal 4'000 Franken für Einzelpersonen und 10'000 Franken für Familien pro Ereignis.
Als Einzelperson bezahlen Sie 9.00 Franken pro Monat, für Familien sind es 14.40 Franken.
Bitte erfassen Sie die Schadenmeldung direkt bei der Europäischen Reiseversicherung, der Versicherungsträgerin dieses Moduls.
Das passende Formular finden Sie untenstehend:
- Reisegepäckversicherung – Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des persönlichen Reisegepäcks
Abredeversicherung
Sie beenden das Arbeitsverhältnis bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber. Wenn Sie keine neue Arbeitsstelle antreten, endet nach 31 Tagen der Unfallversicherungsschutz. Mit der Abredeversicherung können Sie die Versicherung für Nichtberufsunfälle (NBU) bis zu 6 Monaten verlängern.
Voraussetzungen
- obligatorische Krankenpflegeversicherung
- Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein
Häufige Fragen und Antworten
Der Versicherungsabschluss steht allen Personen ohne Altersbeschränkung offen, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) und den gesetzlichen Wohnsitz in der Schweiz verfügen. Zudem kann ÖKK TOURIST von Personen abgeschlossen werden, die über eine entsprechende obligatorische Krankenpflegeversicherung in Liechtenstein verfügen und gleichzeitig ihren gesetzlichen Wohnsitz dort haben.
Versichert sind die auf der Versicherungspolice aufgeführte Person (Versicherungsnehmer*in), deren Ehe- beziehungsweise Lebenspartner*in, die eigenen Kinder sowie die Kinder des*r Partner*in, sofern sie im selben Haushalt leben.
Nein. ÖKK TOURIST ist eine Reiseversicherung. Die Abredeversicherung erbringt die gleichen Leistungen wie die ordentliche Nichtberufsunfallversicherung gemäss UVG. Eine Abredeversicherung können Sie abschliessen, wenn Sie kündigen und die Erwerbstätigkeit vorübergehen aufgeben – zum Beispiel bei einem unbezahlten Urlaub. Hier geht es zur Abredeversicherung von ÖKK.
ÖKK TOURIST ist ganzjährig gültig. ÖKK TOURIST SUBITO hingegen kann auf Tagesbasis abgeschlossen werden und gilt entsprechend nur für eine bestimmte Dauer. Die enthaltenen Leistungen sind identisch.