Ihre Vorteile
Reservieren Sie einen bestimmten Versicherungsschutz für die Zukunft.
Garantierte Aufnahme in die gewünschte Zusatzversicherung
Keine Vorbehalte oder nachträgliche Gesundheitsprüfung
Entscheiden Sie selbst, wann Ihre Option in eine Zusatzversicherung umgewandelt wird.
Unsere Leistungen
ÖKK OPTION ist bei folgenden Zusatzversicherungen möglich:
- ÖKK START
- ÖKK SPITAL (alle Varianten)
- ÖKK NATUR (alle Varianten)
- ÖKK SMILE (alle Varianten)
Fünf oder zehn Jahre Garantie
Sie können zwischen einer fünf- und einer zehnjährigen Optionsdauer wählen. Das heisst: Sie stellen heute den Antrag (inklusive Gesundheitsprüfung) und können innerhalb von fünf respektive zehn Jahren jederzeit in die gewünschte Zusatzversicherung wechseln, ohne erneute Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand. Wählen Sie die fünfjährige Option, bezahlen Sie 10 Prozent der Prämie des jeweiligen Zusatzversicherungsprodukts. Entscheiden Sie sich für die zehnjährige Option, bezahlen Sie 20 Prozent der Prämie des jeweiligen Zusatzversicherungsprodukts.
Beispiel ÖKK OPTION 5
Voraussetzungen
Um die Zusatzversicherungen ÖKK SPITAL, ÖKK NATUR oder ÖKK SMILE als Option abschliessen zu können, ist ÖKK START oder dessen Option Voraussetzung. Dafür muss die Gesundheitsprüfung bestanden werden.
Sie können ÖKK OPTION bis zu Ihrem 65. Lebensjahr in die gewünschte Zusatzversicherung umwandeln. Danach dauert es ein Jahr, bis Sie Leistungen aus dieser Zusatzversicherung beziehen können. Bitte beachten Sie, dass sich die Wartezeiten je nach Produkt kumulieren können (siehe dazu auch Karenzfristen).
Häufige Fragen und Antworten
ÖKK OPTION richtet sich an alle, die heute keinen Bedarf an einer bestimmten Versicherungslösung haben, sie jedoch in Zukunft uneingeschränkt in ihren Versicherungsschutz integrieren wollen. Am besten sorgen Sie vor, solange Sie gesund sind – schliesslich kann sich Ihr Gesundheitszustand jederzeit ändern beziehungsweise verschlechtern. Mit der Option sind Sie für diese Situation gewappnet: Nachdem Sie ÖKK OPTION inklusive Gesundheitsdeklaration beantragt haben, können Sie innerhalb von fünf beziehungsweise zehn Jahren jederzeit die mit der Option belegte Zusatzversicherung einlösen – mit der Sicherheit, vorbehaltlos von der Versicherung zu profitieren. Die Wartefrist beträgt ein Jahr, ehe der reservierte Versicherungsschutz in Kraft tritt und die ordentliche Prämie geschuldet ist.
Die Option kann für fünf oder zehn Jahre abgeschlossen werden. Sie kann nach Ablauf der gewählten Optionsdauer erneuert werden.
Pro Zusatzversicherung, die mit einer Option belegt ist, wird eine Optionsgebühr erhoben. Bei der fünfjährigen Option beträgt die Gebühr 10 Prozent der Prämie des jeweiligen Zusatzversicherungsprodukts, bei der zehnjährigen Option 20 Prozent der Prämie des jeweiligen Zusatzversicherungsprodukts.
ÖKK OPTION können Sie nach Ablauf der Vertragslaufzeit auf das Ende eines Kalenderjahres beenden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch während der Wartefrist von einem Jahr. Die Option erlischt ausserdem, wenn die Laufzeit (fünf oder zehn Jahre) erreicht ist und nicht erneuert wird, wenn das Basismodul ÖKK START gekündigt oder wenn die Altersgrenze (65 Jahre) erreicht wird.