Ihre Vorteile
juristische Beratung und falls nötig Rechtsvertretung durch Spezialist*innen
finanzielle Unterstützung bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden
für Einzelpersonen oder die ganze Familie
Unsere Leistungen
- Kostenübernahme der Rechtsvertretung bis zu 250'000 Franken beziehungsweise 50'000 Franken ausserhalb von Europa und den Mittelmeerrandstaaten
- Wahrung Ihrer Rechte als Patient*in, um Schadenersatzansprüche aufgrund von Fehlbehandlungen geltend zu machen sowie um Informationen bei Leistungserbringern einzufordern (zum Beispiel Herausgabe von Röntgenbildern)
- Unterstützung bei rechtlichen Problemen anlässlich einer Gesundheitsschädigung, zum Beispiel um Schadenersatzansprüche bei einem Unfallverursacher geltend zu machen oder bei Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften wegen Leistungen.
Voraussetzungen
- Die Versicherung gilt für die versicherte Person sowie deren Ehe- oder Lebenspartner*in und deren Kinder, sofern alle in derselben Police bei ÖKK versichert sind.
Schadenmeldung
- Bitte kontaktieren Sie im Schadenfall direkt die Coop Rechtsschutz AG, die Versicherungsträgerin von ÖKK PROTECT.
Dokumente
Häufige Fragen und Antworten
Eine Gesundheitsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei Streitigkeiten und Problemen. Zum Beispiel wenn Sie in einen Rechtsschutzfall mit einem Unfall verwickelt sind oder Differenzen mit medizinischen Leistungserbringern haben.
Mit ÖKK PROTECT profitieren Sie von einer juristischen Beratung, einer Rechtsvertretung und von finanzieller Unterstützung bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden.
Haftrechtliche Streitigkeiten
Das sind zum Beispiel Streitigkeiten mit medizinischen Leistungserbringern, mit Motorfahrzeughalter*innen nach Verkehrsunfällen usw.
Versicherungsrechtliche Streitigkeiten
Das sind zum Beispiel Streitigkeiten mit der Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- oder Invalidenversicherung. Die nicht versicherten Streitigkeiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Punkt 2.4).
Von diesem Gesundheitsrechtsschutz profitieren Personen, die bei ÖKK die Versicherung ÖKK PROTECT abgeschlossen haben. Zusätzlich versichert sind alle Personen, die mit der oben erwähnten Person in einer gemeinsamen Police bei ÖKK versichert sind. Dazu auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Altersjahres, die mit der oben versicherten Person im selben Haushalt leben und bei ÖKK versichert sind. Mehr Informationen finden Sie in den AVB (ÖKK PROTECT Art 1.5).
Versicherungsträgerin der Gesundheitsrechtsschutzversicherung ÖKK PROTECT und der Reiserechtsschutzversicherung von ÖKK TOURIST ist die Coop Rechtsschutz AG, 5000 Aarau. Die ÖKK Versicherungen AG hat als Versicherungsnehmerin mit der Coop Rechtsschutz AG als Versicherungsträgerin einen Kollektivversicherungsvertrag zur Gewährung des Gesundheitsrechtsschutzes abgeschlossen.