Vorteile
Vermeiden Sie finanzielle Engpässe bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (ab 25 Prozent).
Schliessen Sie die Lücke zum Bruttolohn.
Behalten Sie Ihren Lebensstandard bei.
Für Angestellte, Selbstständige und Nicht-Erwerbstätige
Unsere Leistungen
Versicherbar sind Unfall, Krankheit oder die Kombination von beiden.
Erwerbsausfall infolge von Geburt ist im Krankentaggeld miteingeschlossen. Es werden mindestens acht Wochen Taggeldleistungen vergütet.
Sie können Ihren gesamten Lohn oder nur einen Teil davon versichern.
Selbstständige können zusätzlich zum Einkommen auch gewisse Fixkosten versichern.
Hausfrauen und Hausmänner, Personen in Ausbildung und im Familienbetrieb arbeitende Angehörige ohne Barlohn können sich bis zur Höhe der einfachen AHV-Maximalrente versichern.
Sparen Sie mit dem Leistungsfreiheitsrabatt
ÖKK gewährt Ihnen einen Rabatt von 36 Prozent auf ÖKK COMPENSA, wenn Sie keine Leistungen aus dieser Versicherung beziehen (Rabattstufe 1). Der Rabatt entfällt, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen; Sie werden in die Rabattstufe 0 eingeteilt. Beziehen Sie danach während drei Jahren keine Leistungen aus der Versicherung ÖKK COMPENSA, kommen Sie wieder in die Rabattstufe 1.
Als Beobachtungsperiode gilt der Zeitraum vom 1. September (oder ab Versicherungsbeginn) bis zum 31. August des Folgejahres.))
Voraussetzungen
- zwischen 15 und 60 Jahre alt
- bei Antragstellung voll arbeitsfähig
- Wohnsitz in der Schweiz
Dokumente
Häufige Fragen und Antworten
ÖKK COMPENSA richtet sich an Angestellte, Selbstständige und Nicht-Erwerbstätige (Hausfrauen und Hausmänner, Personen in Ausbildung und im Familienbetrieb arbeitende Angehörige ohne Barlohn), die bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanzielle Engpässe vermeiden möchten.
Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit muss von einer durch ÖKK anerkannten ärztlichen Fachperson oder Chiropraktor*in ausgestellt sein.
Die Höhe des Taggelds wird zwischen der versicherten Person und ÖKK vereinbart. Das Taggeld entspricht dem 365. Teil des versicherten Erwerbsausfalls eines Jahres. Die Maximaldeckung beträgt 200'000 Franken jährlich (bei Personen, die aus einer ÖKK Kollektivversicherung übertreten, maximal 250'000 pro Jahr).
Die Prämienhöhe wird risikogerecht festgesetzt und hängt beispielsweise von Lebensalter, Wohnort, vereinbarter Wartefrist, Taggeldhöhe, versicherten Risiken sowie versicherter Leistungsdauer der versicherten Person ab.
Der Leistungsanspruch beginnt nach Ablauf der Wartefrist beziehungsweise am Tag der Geburt. Die Wartefrist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit (frühestens drei Tage vor der ersten ärztlichen Behandlung). Wartefristen bis und mit 21 Tage werden für jeden Krankheitsfall oder Unfall neu berechnet. Längere Wartefristen gelten nur einmal pro Kalenderjahr.
Die Leistungsdauer ist in der Versicherungspolice aufgeführt und bemisst sich je Versicherungsfall. Für Krankheit und Unfall zusammen wird das versicherte Taggeld während maximal 730 beziehungsweise 365 Tagen ausbezahlt.