Sie fliegen morgen für eine Woche in die Ferien und haben noch keinen Versicherungsschutz? Die Reiseversicherung ÖKK TOURIST SUBITO können Sie sofort online für die gewünschte Anzahl Tage abschliessen. Welche Leistungen enthalten sein sollen, bestimmen Sie selbst.
Ihre Vorteile von ÖKK TOURIST SUBITO
Nur dann und so lange bezahlen, wie Sie den Schutz auch brauchen
Vier nach Ihren Bedürfnissen kombinierbare Module
Auf der ganzen Welt gültig
Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar
Verhindert finanzielle Engpässe bei Notfällen im Ausland
Schnell und unkompliziert online abschliessbar
Für Einzelpersonen oder die ganze Familie abschliessbar
Profitieren Sie vom kurzfristigen Versicherungsschutz, auch wenn Sie (noch) nicht bei ÖKK versichert sind.
«Wenn nur alles so durchdacht wäre. Genauso muss unkomplizierter Versicherungsschutz sein.»
Andrea Nigg
Ihre Möglichkeiten
Stellen Sie sich Ihren ganz persönlichen Versicherungsschutz aus den folgenden vier Modulen zusammen. Sie können ÖKK TOURIST SUBITO für sich selbst oder für die ganze Familie abschliessen.
Heilungskosten
- Notfallbehandlungen bei Krankheit, Unfall oder verfrühter Geburt
- Notruf und medizinische Beratung bei der ÖKK Notrufzentrale – weltweit rund um die Uhr erreichbar unter +41 41 210 44 88
- Transport, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen
- Extra-Rückreise, auch für Familienangehörige
- Besuchsreise für nahestehende Personen
- Kostenvorschuss an ein Spital
- Vermittlung von Kontakten zu Spitälern und Ärzt*innen in der Nähe Ihres Aufenthaltsortes
- Übersetzungshilfe durch die ÖKK Notrufzentrale
Maximal 250'000 Franken für Einzelpersonen, 500'000 Franken für Familien.
Kontaktieren Sie bei Notfällen im Ausland die ÖKK Notrufzentrale (+41 41 210 44 88). Sie ist rund um die Uhr für Sie da.
Reiserechtsschutz
Die Versicherung übernimmt Anwalts-, Experten- und Gerichtskosten, die durch Rechtsschutz-Fälle ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein entstehen. Im Rechtsfall unterstützt Sie unsere Partnerin, die Coop Rechtsschutz AG.
- Kosten von Rechtsanwält*innen, Mediator*innen und Expert*innen
- Verfahrens- und Gerichtskosten
- Prozessentschädigungen
- Reisespesen und Übersetzungskosten
Innerhalb Europas werden maximal 300'000 Franken pro Fall übernommen.
Ausserhalb Europas sind Rechtsschutz-Fälle bis 100'000 Franken gedeckt.
Bitte kontaktieren Sie im Schadenfall direkt die Coop Rechtsschutz AG, die Versicherungsträgerin dieses Moduls.
Annullierungskosten
Die Versicherung übernimmt die Annullierungs- oder Mehrkosten für gebuchte Reiseleistungen weltweit, wenn Sie die Reise zum Beispiel infolge Krankheit, Unfall oder Tod gar nicht oder verspätet antreten können oder wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen. ÖKK TOURIST SUBITO übernimmt auch einen Beitrag an die Mehrkosten, wenn Sie Ihre Reise verlängern müssen.
Maximal 10'000 Franken für Einzelpersonen und 20'000 Franken für Familien pro Ereignis.
Bei Verlängerung der Reise sind es maximal 700 Franken pro Person.
Bitte erfassen Sie die Schadenmeldung direkt bei der Europäischen Reiseversicherung, der Versicherungsträgerin dieses Moduls.
Die passenden Formulare finden Sie untenstehend:
- Reiseannullierung – Annullierungskosten vor Antritt der Reise
- Reisezwischenfälle – Verspäteter Antritt, vorzeitiger Abbruch oder Verlängerung der Reise (SOS-Versicherung während der Reise)
Reisegepäck
Die Versicherung übernimmt weltweit die Kosten, die infolge eines Diebstahls, eines Verlustes oder einer Beschädigung des persönlichen Reisegepäcks entstehen. Versichert sind alle Gegenstände, die Sie zum persönlichen Eigenbedarf auf die Reise mitnehmen. Nicht versichert sind zum Beispiel Bargeld, Fahrkarten, Souvenirs und Geschenke.
Maximal 4'000 Franken für Einzelpersonen und 10'000 Franken für Familien pro Ereignis.
Bitte erfassen Sie die Schadenmeldung direkt bei der Europäischen Reiseversicherung, der Versicherungsträgerin dieses Moduls.
Das passende Formular finden Sie untenstehend:
- Reisegepäckversicherung – Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des persönlichen Reisegepäcks
Nicht versichert sind Krankheiten und Unfallfolgen, die bei Reiseantritt bereits bekannt waren oder deren Behandlung für die versicherte Person vorhersehbar war. Zudem übernimmt die Zusatzversicherung ÖKK TOURIST nur diejenigen Kosten, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind. Die Reiseversicherung kommt also erst zum Zug, nachdem die Grundversicherung gezahlt hat. Versicherte müssen sich deshalb mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen.