Sie bekommen bald Besuch von Ihren Verwandten aus dem Ausland? Auch im Moment der Vorfreude ist es wichtig, an den Versicherungsschutz für Ihre Gäste zu denken; damit sich diese bei ihrem Aufenthalt in der Schweiz rundum wohl fühlen.
Als in der Schweiz krankenversicherte Person können Sie hierzulande eine Reiseversicherung für sich und Ihre engste Familie abschliessen, wenn Sie Familie oder Freunde im Ausland besuchen. Kommt der Besuch hingegen zu Ihnen in die Schweiz und hat in seinem Heimatland selbst keine Reiseversicherung abgeschlossen, so können Sie für ihn eine Gästeversicherung abschliessen. Ihre Gäste sind damit für den Anteil der Heilungskosten versichert. Das heisst, wenn Ihr Besuch während seines Aufenthalts bei Ihnen krank wird oder einen Unfall hat, übernimmt die Versicherung einen grossen Teil der Kosten.
Welche Kosten sind versichert?
Versichert sind die Kosten für notfallmässige medizinische Behandlungen von Krankheiten oder Unfällen. Dazu zählen zum Beispiel Heilungsmassnahmen, ärztlich angeordnete Spitalaufenthalte in allgemeiner Abteilung inkl. medizinischer Hilfsmittel. Pro Schadenfall gilt ein Selbstbehalt von 200 Franken (für Personen über 60 Jahre gilt ein Selbstbehalt von 500 Franken). Das heisst, die ersten 200 bzw. 500 Franken müssen Sie selbst bezahlen. Ebenfalls versichert sind Such- und Bergungskosten, bis im Maximum 10% der Versicherungssumme. Im Todesfall werden die Repatriierung bzw. die Heimschaffung organisiert und bezahlt.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind zum Beispiel bereits vor Anreise bestehende Leiden, allgemeine Kontrolluntersuchungen oder Routinekontrollen, Schwangerschaft und Geburt, psychische Erkrankungen, Zahn- und Kiefererkrankungen sowie Flugunfälle.
Wer kann sich versichern lassen?
Sowohl Einzelpersonen als auch Familien können sich versichern lassen. Speziell angesprochen sind Personen mit Wohnsitz ausserhalb der EU sowie der EFTA-Staaten, weil für sie eine Schengen-Visum-Versicherung Voraussetzung für ein Visum ist. Für den Erhalt eines Visums (Schweiz oder Schengen-Staaten) ist eine Versicherungssumme von 50’000 Franken pro Person erforderlich. Die maximale Versicherungsdauer pro Aufenthalt beträgt sechs Monate, also 184 Tage. Die Versicherung kann bis maximal fünf Tage nach Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden. Die Versicherung kann ausschliesslich für Personen abgeschlossen werden, die den 80. Geburtstag noch nicht erreicht haben.