Haben Sie gekündigt, um beispielsweise eine Weltreise zu machen? Dann können Sie die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle (NBU) bis zu sechs Monate bei ÖKK abschliessen. Mit der Abredeversicherung müssen Sie die Unfalldeckung nicht in Ihre Krankenversicherung einschliessen. Ein weiterer Vorteil: Im Falle eines Unfalls zahlen Sie mit der Abredeversicherung keinen Selbstbehalt.
Um eine Abredeversicherung bei ÖKK abzuschliessen, müssen Sie bei Ihrer letzten Arbeitsstelle bei ÖKK gegen Nichtberufsunfall versichert gewesen sein.
Sie beenden das Arbeitsverhältnis bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber. Wenn Sie keine neue Arbeitsstelle antreten, endet nach 31 Tagen der Versicherungsschutz gegen Unfälle. Sie möchten wissen, wie Sie sich für Unfälle versichern können?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten
- Wenn Sie innerhalb von 31 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Stelle antreten und mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie nichts unternehmen. Sie sind über die ÖKK Unfallversicherung Ihres letzten Arbeitgebers versichert
- Sofern Sie mehr als 31 Tage nach Beendigung oder Unterbruch des Arbeitsverhältnisses keinen neuen Arbeitgeber haben, können Sie mit der Abredeversicherung die Nichtberufsunfallversicherung für maximal 6 Monate verlängern. Die Abredeversicherung kostet für jeden (auch angebrochenen) Monat 40 Franken.
- Wenn Sie keine Abredeversicherung abschliessen, müssen Sie 31 Tage nach Austritt die Unfallversicherung in Ihrer Krankenkasse einschliessen.