Ihre Vorteile
Sie sparen bis zu 15 Prozent Prämien im Vergleich zur klassischen Grundversicherung*.
Bei Krankheit kennen Sie Ihre erste Anlaufstelle.
Ihr*e Hausärzt*in kennt Sie und Ihre Bedürfnisse am besten.
* Die Prämienreduktion hängt von der Prämienregion, dem Alter, der Franchise und der Unfalldeckung ab.
Unsere Leistungen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Leistungen der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz genau festgelegt. Sie sind bei allen Krankenversicherungen identisch.
Leistungen und Tarife gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG)
So funktioniert's
Vorgehen bei Krankheit
- Kontaktieren Sie in jeder Situation zuerst Ihre*n Hausärzt*in aus der ÖKK Hausarztliste.
- Bei Bedarf überweist Sie Ihr*e Hausärzt*in an eine*n Spezialist*in oder ein Spital.
- Ausnahmen: Für kinder-, frauen- und augenärztliche Behandlungen können Sie sich direkt an eine*n Spezialist*in wenden, ohne Erstkontakt zu Ihrem*r Hausärzt*in.
- Legen Sie immer Ihre Ă–KK Versichertenkarte vor.
- Reichen Sie Ihre Arztrechnungen und RĂĽckerstattungsbelege bei Ă–KK ein.
Vorgehen im Notfall
- Im Notfall müssen Sie nicht zwingend Ihre erste Anlaufstelle kontaktieren. Sie können sich auch direkt ans nächstgelegene Spital oder an eine*n Notärzt*in wenden.
- Informieren Sie Ihre*n Hausärzt*in innerhalb von zwanzig Tagen nach dem Notfall und besprechen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen.
- Gehen Sie wie beschrieben vor, übernimmt ÖKK die Kosten für die ärztliche Notfallbehandlung.