Dafür ist die Versichertenkarte
Beziehen Sie in der Schweiz, einem anderen EFTA-Staat oder einem Land der EU medizinische Leistungen, kann die Abrechnung dank der Versichertenkarte direkt über ÖKK erfolgen. Das vereinfacht den Prozess. Lassen Sie ausserdem freiwillig medizinisch relevante Daten auf Ihre Versichertenkarte laden, liefert die Karte Ihrem*Ihrer Ärzt*in zusätzlich wichtige Informationen (siehe «Kann ich eigene Daten auf die Karte laden, beispielsweise Notfalldaten?»).
Haben Sie Ihre Grundversicherung bei ÖKK abgeschlossen, gilt Ihre Versichertenkarte als Europäische Krankenversicherungskarte und ist in allen EU- und EFTA-Staaten gültig. Diese Gültigkeit erkennen Sie daran, dass die Rückseite der Karte blau ist. Ist die Rückseite weiss, haben Sie nur die Zusatzversicherung bei ÖKK abgeschlossen und Ihre Versichertenkarte von ÖKK ist ausschliesslich in der Schweiz gültig. Wenn Sie Ihre Grund- und Zusatzversicherung bei zwei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie deshalb beim Bezug von medizinischen Leistungen immer beide Versichertenkarten vorweisen.
Alle Angaben auf einen Blick
Auf der Karte sind folgende Daten aufgeführt: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Versichertennummer, AHV-Nummer, Kartenkennnummer, Ablaufdatum der Karte sowie der Name der Krankenversicherung.
Auf der Vorderseite Ihrer Karte finden Sie ausserdem eine Notfallnummer, die Sie bei einem medizinischen Notfall wählen können.
Falls Sie die myÖKK-App nutzen, tragen Sie Ihre Versichertenkarte auch jederzeit digital bei sich.
Häufige Fragen und Antworten
Die Versichertennummer ist auf der Rückseite Ihrer Karte sowie auf jedem Dokument von ÖKK aufgeführt.
Ja, Sie können Ihre Karte freiwillig mit medizinisch relevanten Daten ergänzen. Dazu müssen Sie das Spital oder Ihre*n Ärzt*in bitten, die Daten auf der Karte zu speichern. Die Leistungserbringenden sind jedoch nicht verpflichtet, diese Dienstleistung anzubieten. ÖKK hat keinen Zugriff auf die ergänzten Daten.
Beispiele für weitere medizinische Notfalldaten sind:
- Postadresse der versicherten Person
- Besondere Versicherungsformen (z. B. HMO-Modell)
- Angaben über Unfall- oder Zusatzversicherungen
- Blutgruppen- und Transfusionsdaten
- Daten zu Impfungen
- Transplantationsdaten
- Allergien
- Krankheiten und Unfallfolgen
- Medikation
- Kontaktadressen für den Notfall
- Hinweis auf bestehende Patientenverfügung
Auf dem Mikrochip sind Ihre administrativen Daten erfasst, welche auch auf der Karte aufgedruckt sind: Vorname, Name, Geburtstag, Geschlecht, Versichertennummer, AHV-Nummer, Kartennummer, Ablaufdatum der Karte und Name der Krankenversicherung, also ÖKK. Haben Sie ausserdem freiwillig Daten auf der Karte ergänzt, sind auch diese auf dem Mikrochip gespeichert.
Auf dem Magnetstreifen auf der Rückseite Ihrer Karte ist die Kartennummer gespeichert, falls ein Lesegerät den Chip nicht lesen kann.
Die Leistungserbringenden können die Daten auf dem Chip lesen, wenn sie über die erforderliche Infrastruktur verfügen (u. a. Lesegerät).
Sie können die Zusatzdaten auf Ihrer Karte mit einem PIN-Code schützen. Diesen Schutz kann Ihr*e Ärzt*in aktivieren. ÖKK ist dieser PIN nicht bekannt. Auch Ihre auf der Versichertenkarte gespeicherten Daten kann ÖKK nicht einsehen.
Wenn Sie den PIN-Code nicht mehr wissen, benötigen Sie den PUK-Code, um einen neuen PIN zu definieren. Den PUK-Code finden Sie auf dem Kartenhalter (das Papier, auf dem die Versichertenkarte beim Versand aufgeklebt ist).
Sofern wir Ihre Sozialversicherungsnummer direkt erhalten, wird Ihnen die Versichertenkarte in der Regel nach ungefähr drei bis vier Wochen zugestellt.
Melden Sie sich bei Ihrer ÖKK Agentur oder rufen Sie uns unter der Gratis-Hotline 0800 838 000 an.
Melden Sie den Verlust so rasch wie möglich bei Ihrer ÖKK Agentur oder rufen Sie uns unter der Gratis-Hotline 0800 838 000 an. ÖKK sperrt anschliessend Ihre Versichertenkarte und Sie erhalten kostenlos eine neue. Ihre gespeicherten Daten gehen allerdings verloren und müssen neu gespeichert werden.
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Verordnung über die Versichertenkarte (VVK) für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) des Bundes geregelt und basieren auf Art. 42a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).