Ob bei einem Arzt- oder Spitalbesuch oder beim bargeldlosen Bezug von Medikamenten in der Apotheke: Wenn Sie im In- oder Ausland medizinische Leistungen beziehen, kann die Abrechnung dank Ihrer Versichertenkarte direkt über ÖKK ablaufen. Das vereinfacht den Prozess. Überdies liefert die Versichertenkarte Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin wichtige Daten. So kann im Spital auch festgestellt werden, ob Sie beispielsweise halbprivat oder privat versichert sind. Auf der Vorderseite der Karte finden Sie eine Notfallnummer, die Sie bei einem medizinischen Notfall wählen können.
Sofern Sie die Grundversicherung bei ÖKK abgeschlossen haben, ist die Rückseite blau. Sie gilt als Auslandversicherungskarte in Ländern der EU. Wenn Sie bei ÖKK nur eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, ist die Rückseite weiss und Sie können die Karte ausschliesslich in der Schweiz verwenden. Haben Sie Ihre Grund- und Zusatzversicherung bei zwei unterschiedlichen Versicherern abgeschlossen, dann weisen Sie bitte immer beide Karten vor.
Auf dem Chip sind Ihre administrativen Daten erfasst: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Kartennummer, Ablaufdatum der Karte und Name der Versicherung, also ÖKK. Der Chip beinhaltet jene Angaben, die auch auf der Karte aufgedruckt sind.
Auf der Rückseite Ihrer Karte finden Sie einen Magnetstreifen. Auf ihm ist die Kartennummer gespeichert – für jene Lesegeräte, die noch keine Chips lesen können.
Sie können die Zusatzdaten auf Ihrer Karte mit einem PIN-Code schützen. Diesen Schutz kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aktivieren. ÖKK ist dieser PIN nicht bekannt und kann Ihre gespeicherten Daten auf Ihrer Versichertenkarte nicht einsehen.
Wenn Sie den PIN-Code nicht mehr wissen, benötigen Sie den PUK-Code, um einen neuen PIN zu definieren. Den PUK-Code finden Sie auf dem Kartenhalter (das Papier, auf dem die Versicherungskarte beim Versand aufgeklebt ist).
Melden Sie den Verlust so rasch wie möglich Ihrer Agentur. Dann kann ÖKK die Karte sperren. Sie erhalten daraufhin kostenlos eine neue Versichertenkarte. Ihre gespeicherten Daten allerdings gehen unwiderruflich verloren und müssen abermals aufgenommen werden.
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Verordnung über die Versichertenkarte (VVK) für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) des Bundes geregelt und basieren auf Art. 42a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Wozu brauche ich eine Versichertenkarte?
Beziehen Sie in der Schweiz, einem anderen EFTA-Staat oder einem Land der EU medizinische Leistungen, kann die Abrechnung dank der Versichertenkarte direkt über ÖKK laufen. Das vereinfacht den Prozess. Lassen Sie ausserdem freiwillig medizinisch relevante Daten auf Ihre Versichertenkarte laden, liefert die Karte Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zusätzlich wichtige Informationen (siehe «Kann ich eigene Daten auf die Karte laden, beispielsweise Notfalldaten?»).
Haben Sie Ihre Grundversicherung bei ÖKK abgeschlossen, gilt Ihre Versichertenkarte als Europäische Krankenversicherungskarte und ist in allen EU- und EFTA-Staaten gültig. Diese Gültigkeit erkennen Sie daran, dass die Rückseite der Karte blau ist. Ist die Rückseite weiss, haben Sie nur die Zusatzversicherung bei ÖKK abgeschlossen und Ihre Versichertenkarte von ÖKK ist ausschliesslich in der Schweiz gültig. Wenn Sie Ihre Grund- und Zusatzversicherung bei zwei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie deshalb beim Bezug von medizinischen Leistungen immer beide Versichertenkarten vorweisen.
Welche Informationen finde ich auf meiner Versichertenkarte?
Auf der Karte sind folgende Daten aufgeführt: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Versichertennummer, AHV-Nummer, Kartenkennnummer, Ablaufdatum der Karte sowie der Name der Krankenversicherung.
Auf der Vorderseite Ihrer Karte finden Sie ausserdem eine Notfallnummer, die Sie bei einem medizinischen Notfall wählen können.
Falls Sie die myÖKK App nutzen, tragen Sie Ihre Versichertenkarte auch jederzeit digital bei sich.
Wo finde ich meine Versichertennummer?
Die Versichertennummer ist auf der Rückseite Ihrer Karte sowie auf jedem Dokument von ÖKK aufgeführt.
Wofür hat meine Karte einen Mikrochip und einen Magnetstreifen?
Auf dem Mikrochip sind Ihre administrativen Daten erfasst, welche auch auf der Karte aufgedruckt sind: Vorname, Name, Geburtstag, Geschlecht, Versichertennummer, AHV-Nummer, Kartennummer, Ablaufdatum der Karte und Name der Krankenversicherung, also ÖKK. Haben Sie ausserdem freiwillig Daten auf der Karte ergänzt, sind auch diese auf dem Mikrochip gespeichert.
Auf dem Magnetstreifen auf der Rückseite Ihrer Karte ist die Kartennummer gespeichert, falls ein Lesegerät den Chip nicht lesen kann.
Wer kann die Daten auf dem Chip lesen?
Die Leistungserbringenden können die Daten auf dem Chip lesen, wenn sie über die erforderliche Infrastruktur verfügen (u. a. Lesegerät).
Wie steht es um den Datenschutz?
Sie können die Zusatzdaten auf Ihrer Karte mit einem PIN-Code schützen. Diesen Schutz kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aktivieren. ÖKK ist dieser PIN nicht bekannt. Auch Ihre auf der Versichertenkarte gespeicherten Daten kann ÖKK nicht einsehen.
Wenn Sie den PIN-Code nicht mehr wissen, benötigen Sie den PUK-Code, um einen neuen PIN zu definieren. Den PUK-Code finden Sie auf dem Kartenhalter (das Papier, auf dem die Versichertenkarte beim Versand aufgeklebt ist).
Wie lange dauert die Zustellung der Karte?
Sofern wir Ihre Sozialversicherungsnummer direkt erhalten, wird Ihnen die Versichertenkarte in der Regel nach ungefähr drei bis vier Wochen zugestellt.
Ich habe noch keine Versichertenkarte erhalten. Was muss ich tun?
Melden Sie sich bei Ihrer ÖKK Agentur oder rufen Sie uns unter der Gratis-Hotline 0800 838 000 an.
Ich habe meine Versichertenkarte verloren. Was muss ich tun?
Melden Sie den Verlust so rasch wie möglich bei Ihrer ÖKK Agentur oder rufen Sie uns unter der Gratis-Hotline 0800 838 000 an. ÖKK sperrt anschliessend Ihre Versichertenkarte und Sie erhalten kostenlos eine neue. Ihre gespeicherten Daten gehen allerdings verloren und müssen neu gespeichert werden.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Verordnung über die Versichertenkarte (VVK) für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) des Bundes geregelt und basieren auf Art. 42a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).